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Anhörung im Bundestag: Megafusionen im Agrarbereich

Sachverständige und Abgeordnete diskutierten am 27. Juni die Folgen der Fusion von Bayer und Monsanto für den Agrarbereich im Wirtschaftsausschuss.

von Lena Luig
Veröffentlicht 2. JULY 2018

Am Mittwoch, den 27. Juni 2018 fand eine Anhörung im Wirtschaftsausschuss des Bundestages zum Thema Marktkonzentration im Agrarbereich statt. Damit hat es das Thema der INKOTA-Kampagne Fusionswelle brechen ganz offiziell in den Bundestag geschafft – ein Erfolg unserer hartnäckigen Bemühungen, das Wettbewerbsrecht zu politisieren!

Zwei Stunden lang standen sieben Sachverständige den Abgeordneten im Wirtschaftsausschuss Rede und Antwort. Dabei ging es zum einen darum, wie die geladenen Experten die Folgen der Fusion von Bayer und Monsanto für den Agrarbereich einschätzen und ob die Europäische Wettbewerbskommission aus ihrer Sicht richtig gehandelt hat. Die Kommission hatte die Übernahme im März nach fast neun Monaten Prüfung schließlich unter Auflagen genehmigt.

Besonders strittig war dabei der Punkt, ob bei der Fusionskontrolle ausschließlich wirtschaftliche Fragen berücksichtigt werden sollten. INKOTA fordert die Bundesregierung auf, soziale, ökologische und menschenrechtliche Folgen von Fusionen zukünftig ebenfalls zu prüfen. In der Anhörung zeigten sich die wettbewerbsrechtlichen Hardliner unzugänglich: Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts, und Prof. Dr. Podszun von der Universität Düsseldorf waren sich einig, dass die Bewertung außerökonomischer Ziele in der Fusionskontrolle nichts verloren habe. Diese würde die zuständigen Behörden nur überfrachten.

Rechtsanwalt Dr. Manuel Künstner hingegen stellte eindrücklich dar, dass die Fusionskontrolle auch die Ziele der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) respektieren sollte. Denn diese hat im Europäischen Recht Vorrangigkeit. Außerdem befürwortete er offen, dass die Bundesregierung vor dem Europäischen Gerichtshof gegen die Genehmigung der Fusion von Bayer-Monsanto Klage einreichen sollte, und bekräftigte somit unsere Forderung!

Die Arbeit des INKOTA-netzwerk e.V. zu diesem Thema wird durch die Landesstelle für Entwicklungszusammenarbeit des Landes Berlin, von der Stiftung Nord-Süd-Brücken, von Engagement Global im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), von MISEREOR sowie aus Mitteln des evangelischen Kirchlichen Entwicklungsdienstes gefördert. Für die Inhalte ist alleine das INKOTA-netzwerk e.V. verantwortlich; die hier dargestellten Positionen geben nicht den Standpunkt der Zuwendungsgeber wieder.

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