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Podcast: Was würde ein Lieferkettengesetz ändern?

Im Podcast „Vom Feld ins Regal“ erklärt Johannes Schorling von INKOTA, was drin sein muss in einem Lieferkettengesetz und was sich dann verändert. Jetzt anhören!

von Johannes Schorling
Veröffentlicht 11. FEBRUARY 2020

Ein Lieferkettengesetz, mit dem deutsche Unternehmen zur weltweiten Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards verpflichtet würden, wird in Deutschland aktuell heiß diskutiert. In den nächsten Wochen wollen Entwicklungsminister Müller und Arbeitsminister Heil Eckpunkte für ein solches Gesetz vorlegen. Aber wie würde ein Lieferkettengesetz konkret überhaupt aussehen? Ist es für Unternehmen überhaupt möglich, ihre Zulieferer im Ausland zu kontrollieren? Oder würde ein Lieferkettengesetz etwa der deutschen Wirtschaft schaden, wie der Arbeitgeberverband behauptete?

Im Interview mit der Podcast-Reihe „Vom Feld ins Regal“ erklärt INKOTA-Referent Johannes Schorling, warum die Zeit reif ist für einen gesetzlichen Rahmen der Unternehmen zum Schutz der Menschenrechte verpflichtet. Außerdem erklärt er, welche Mindestanforderungen ein Lieferkettengesetz aus Sicht der Zivilgesellschaft erfüllen muss, damit es nicht als zahnloser Tiger endet. Neben Berichtspflichten muss das Gesetz zum Beispiel auch eine Haftung umfassen, damit Unternehmen vor deutschen Gerichten auf Schadensersatz verklagt werden können.

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Außerdem geht der Podcast auf die wichtigsten Argumente der Gegner*innen einer gesetzlichen Regulierung von Unternehmen ein und erklärt, warum diese zu kurz greifen. „Wenn der Wille da ist, ist es für Unternehmen sehr wohl möglich, ihre Lieferketten zu kontrollieren“, sagt Johannes Schorling. In der Tat verfügen die meisten Unternehmen bisher aber tatsächlich über zu wenig Informationen bezüglich ihre Lieferketten – das müssen sie dringend ändern. Das Argument, ein solches Gesetz führe für die deutsche Wirtschaft zu einem Wettbewerbsnachteil, lässt Schorling nicht gelten. Im Gegenteil: „Gerade haben genau die Unternehmen einen Wettbewerbsnachteil, die sich um die Einhaltung von menschenrechtlichen und umweltbezogenen Mindeststandards bemühen!“

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