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Vorgeschichte, Ziele, Verlauf und Folgen der Berliner Afrika-Konferenz
Auf Einladung der Regierungen des Deutschen Reichs und der Französischen Republik kamen am 15. November 1884 die Vertreter zehn weiterer europäischer Staaten, der USA und des Osmanischen Reichs zu einem Treffen zusammen, das afrikaweit als „Berlin Conference“ oder auch „Conférence de Berlin“ bekannt ist, in Europa hingegen bis heute zumeist als zweitrangiges Ereignis der Diplomatiegeschichte betrachtet wird. Die deutsche Regierung unter Bismarck hatte entscheidenden Anteil daran, dass es auf dieser Konferenz um nicht weniger als die vollständige koloniale Aufteilung Afrikas ging.
Die Aufteilung Afrikas unter den Europäern hatte längst begonnen, als die Vertreter der Großmächte sich im Winter 1884/85 in Berlin versammelten. So hatten sich die Portugiesen schon im 16. Jahrhundert an den Küsten Angolas und Mosambiks festgesetzt, im 17. Jahrhundert okkupierten holländische Siedler die Kapgegend Südafrikas, Algerien wurde 1830 von Frankreich erobert und 1861 annektierte Großbritannien Lagos im heutigen Nigeria. Über all diese Jahrhunderte hinweg blieb der weitaus größte Teil des Kontinents jedoch unter afrikanischer Kontrolle, denn nur selten reichte die Herrschaft der Europäer weit über die Küstengegenden hinaus und selbst diese waren noch längst nicht vollständig annektiert.
Um die Mitte des 19. Jahrhunderts begann sich das allmählich zu ändern, doch erst zu Beginn der 1880er Jahre spitzte sich der Expansionismus der Großmächte dann zur oft verharmlosend als „Scramble for Africa“ (Wettlauf um Afrika) bezeichneten Konkurrenz um neue Herrschaftsbereiche in Afrika zu. Kurz nach der Annexion Ägyptens durch Großbritannien (1882) erhob Frankreich auf zentralafrikanische Gebiete am Nordufer des Kongo Anspruch. Im Januar 1884 rief der belgische König Leopold II. den Freihandel und Neutralität versprechenden „Kongo-Freistaat“ aus. Zur selben Zeit trafen Nachrichten über einen geplanten Vertrag zwischen Portugal und Großbritannien über die Anerkennung portugiesischer Herrschaftsansprüche im Gebiet der Kongomündung ein. Noch war nicht abzusehen, wie die Auseinandersetzung um das „Herz Afrikas“ ausgehen würde, aber seine Aufteilung unter den Europäern stand im Frühjahr 1884 vor der Tür.
Zeitgleich entbrannte auch Streit um die für weniger wertvoll gehaltenen Küsten Westafrikas. Das war vor allem Deutschland zuzuschreiben, das bisher keine Kolonien in Afrika besaß. Im Herbst 1883 hatte Reichskanzler Bismarck bei der britischen Regierung vorgefühlt, wie es um ihre Ansprüche auf das vom Bremer Kaufmann Lüderitz „erworbene“ Angra Pequena in Südwestafrika stünde. Er erhielt als Antwort, dass „obwohl die Regierung Ihrer Majestät nicht den Anspruch auf Souveränität im gesamten Landesgebiet erhebe (…), sie es doch als Verletzung ihrer legitimen Rechte betrachten würde, wenn eine andere Nation die Souveränität oder Gerichtshoheit über das Gebiet zwischen dem südlichsten Punkt des portugiesischen Herrschaftsgebietes (…) und der Grenze der Kapkolonie beanspruchte.“
Nicht bereit, Großbritannien die Vorherrschaft auch über die noch nicht formal annektierten Küstengebiete zuzugestehen, kündigte Bismarck daraufhin an: „Überall, wo England nicht tatsächlich Jurisdiktion ausübt und unseren Angehörigen ausreichenden Schutz gewährt, [müssen wir] diesen Schutz selbst in die Hand nehmen.“ Er schickte schließlich Gustav Nachtigal in geheimer Mission nach Westafrika und am 24. April 1884 wurde das Küstengebiet in Südwestafrika unter den „Schutz“ des Reiches gestellt. Nach Nachtigals Verträgen mit den Königen Mlapa, Akwa und Bell erhob Deutschland im Juli 1884 auch an der Küste von Togo und Kamerun offizielle Ansprüche.
Möglich wurde dieser Eintritt Deutschlands in den Kreis der Kolonialmächte vor allem durch die sich zeitgleich formierende internationale Opposition gegen den portugiesisch-britischen Vertrag über die Kongomündung. Als daraufhin Portugal ein internationales Treffen der „interessierten Mächte“ zur Klärung seiner Rechte an der Kongomündung vorschlug, zogen Deutschland und Frankreich die Initiative an sich. Von Beginn an federführend war dabei Bismarcks Regierung, die das größte Interesse an der Ausrichtung einer bedeutenden Konferenz hatte, auf der weit mehr diskutiert werden sollte als eine Alternative zum portugiesisch-britischen Vertrag.
Unter völliger Missachtung der Eigentums- und Herrschaftsrechte von Millionen AfrikanerInnen verständigte man sich schon im Vorfeld der Konferenz mit Frankreich auf die Anerkennung von Leopolds II. „Kongo-Freistaat“ und die Schaffung einer riesigen Freihandelszone im „Kongobecken“, das einen Großteil Zentralafrikas umfasste. Für das Nigergebiet wollten Deutschland und Frankreich gern eine vergleichbare Regelung finden, wegen des erwarteten Widerstands Großbritanniens, das dort den größten Einfluss ausübte, beschränkte man sich allerdings auf das Ziel einer freien Schifffahrt für alle Europäer.
Wichtiger für Deutschland war allerdings die Durchsetzung der selbst entworfenen Regelungen, die eine „effektive Besetzung“ beanspruchter Gebiete zur Bedingung für ihre internationale Anerkennung machte. Von Anfang an hatte Bismarck größten Wert darauf gelegt, nicht mit französischen Territorialansprüchen in Westafrika zu kollidieren. Im September 1884 beruhigte er Frankreich mit der Versicherung: „Die Ausdehnung unserer kolonialen Besitzungen ist nicht Gegenstand unserer Politik; wir haben nur im Auge, dem deutschen Handel den Eingang nach Afrika an Punkten zu sichern, welche bis jetzt von der Herrschaft anderer europäischer Mächte unabhängig sind.“
Wenig später erhielt die deutsche Regierung, was sie wollte: Frankreichs Premier gab seiner Zuversicht Ausdruck, dass sich die deutsch-französischen Grenzziehungsverhandlungen in Togo und Kamerun problemlos gestalten würden. Gegen die britischen Hegemoniebestrebungen sollte Bismarcks Konferenz in Berlin nun vor allem eines erwirken: Die Anerkennung des neuen deutschen „Kolonialbesitzes“ durch die anderen europäischen Staaten. Entsprechend wurde Großbritannien bis zum Abschluss der Vorbereitungen über die Tagesordnung der Konferenz im Unklaren gelassen.
Am 15. November 1884 kamen die Großmächte schließlich in Berlin zusammen. Sie einigten sich auf die Einrichtung kontinuierlich arbeitender Ausschüsse, deren Ergebnisse auf regelmäßigen Konferenzsitzungen besprochen werden sollten. In die gut drei Monate später, am 26. Februar 1885, verabschiedete „General-Akte“ der Berliner Konferenz wurde über die angekündigten Ziele der Konferenz hinaus noch eine Neutralitätserklärung für das Kongobecken sowie – auf Initiative Großbritanniens – eine Verpflichtung zum Kampf gegen den Sklavenhandel aufgenommen. Im Wesentlichen aber konnten sich Frankreich und vor allem Deutschland mit seinen weitreichenden Regelungen zur Regierung in Zentralafrika und zur Besitzergreifung an den Küsten des Kontinents durchsetzen.
Beginnend mit dem englischen und dem US-amerikanischen Konferenzvertreter haben sich zahllose Kommentatoren über die Abwesenheit afrikanischer Vertreter bei diesen Vorgängen in Berlin empört. Zieht man aber in Betracht, dass die von Bismarck aufgestellten Prinzipien den afrikanischen Kontinent ungeachtet aller vor Ort abgeschlossenen Verträge nun als terra nullius, als Niemandsland, definierten und seine BewohnerInnen zu Objekten des internationalen Rechts herabsetzten, wird nachvollziehbar, warum ihre Anwesenheit in Berlin nicht erwünscht war.
Gleichzeitig sollte die Berliner Afrika-Konferenz aber auch als Beginn einer gemeinsamen „Entwicklungspolitik“ der europäischen Regierungen gesehen werden. Schon in seiner Eröffnungsrede betonte Bismarck, „dass alle eingeladenen Regierungen geeint sind in ihrem Wunsch, die Eingeborenen Afrikas dem Kreis der Zivilisation zuzuführen“, und auch in der General-Akte wurde deklariert, dass alle unterzeichnenden Staaten „auf Mittel zur Hebung der sittlichen und materiellen Wohlfahrt“ afrikanischer Menschen bedacht wären.
Was angesichts ihrer gleichzeitigen Enteignung und Entmündigung äußerst zynisch klingt, stellte für die anwesenden Europäer nur die Kehrseite derselben Medaille dar. Schon vor der Berliner Konferenz hatte der deutsche Reeder und Kolonialist Adolph Woermann gezeigt, wie schamlos der eigene Vorteil dabei mit den Interessen afrikanischer Menschen in eins gesetzt wurde: „Es liegt auf der Hand, dass in Afrika zwei große ungehobene Schätze zu heben sind: Die Fruchtbarkeit des Bodens und die Arbeitskraft vieler Millionen Neger. Wer diese Schätze zu heben versteht (...), der wird nicht nur viel Geld verdienen, sondern auch gleichzeitig eine große Kulturmission erfüllen.“
Der weitverbreiteten Annahme, dass alle bis heute bestehenden afrikanischen Grenzen am Berliner Konferenztisch gezogen wurden, ist von HistorikerInnen häufig und zu Recht widersprochen worden. Denn in der Tat waren einige Kolonialgrenzen schon vorher bestimmt, andere wurden erst deutlich später verhandelt, und die Generalakte der Konferenz selbst kennzeichnet lediglich die Begrenzung des „natürlichen Kongobeckens“.
Dennoch kann kaum bestritten werden, dass die europäischen Regierungen der einleitenden Aufforderung Bismarcks folgten und die Gelegenheit nutzten, sich „über Fragen zu verständigen, die mit der Abgrenzung ihrer Kolonialgründungen zusammenhingen“. Zum einen betraf das natürlich die Abmachungen zu den Kongo-Inlandsgrenzen zwischen Frankreich, Portugal und dem „Kongo-Freistaat“. Zum anderen wurden aber im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit der Berliner Konferenz auch die Küstengrenzen der neuen deutschen Herrschaftsgebiete in Angra Pequena (Südwestafrika), Kamerun, Togo und schließlich auch die des noch kurz vor Konferenzende beanspruchten Gebietes in Ostafrika ausgehandelt. Im Zusammenhang mit den vom Kongo vorgegebenen Inlandsbegrenzungen ließ sich so 1885/86 schon annähernd erkennen, wie die späteren Kolonien und die heutigen Staaten in Afrika begrenzt sein würden.
Mit Hinsicht auf die konkrete Umsetzung seiner Bestimmungen ist die Berliner Afrika-Konferenz nicht ganz zu Unrecht oft als „wirkungslos“ beschrieben worden. Zentralafrika blieb nicht „frei“ für internationale Unternehmungen, der Sklavenhandel wurde nur halbherzig bekämpft und kaum eine europäische „Besitzergreifung“ an den ohnehin schon fast komplett besetzten afrikanischen „Küsten“ vollzog sich nach den in Berlin aufgestellten Regeln. In einer weniger eurozentrischen Perspektive sind die einschneidenden mittel- und unmittelbaren Folgen des Berliner Treffens jedoch unübersehbar.
So hat Bismarcks Forderung nach einer „effektiven Besetzung“ den Prozess der tatsächlichen Annexion afrikanischer Länder unzweifelhaft beschleunigt – ganz so, wie es die britische „Times“ schon am 5. Dezember 1884 vorausgesehen hatte: „Was Portugal und die von ihm beanspruchten Gebiete (...) angeht, kann man sich kaum vorstellen, wie es seine Souveränität dort erhalten will, ohne (...) gemäß den neuen Regeln afrikanisches Gebiet effektiv zu besetzen. Und Frankreich wird zweifellos dasselbe tun. Erst nach Schluss der Konferenz wird sich herausstellen, was der Wettlauf um Afrika wirklich bedeutet.“
Ganz direkt betraf dies auch die in Berlin „begründeten“ deutschen „Schutzgebiete“. Nicht nur erhielt gleich nach Abschluss der Konferenz auch Carl Peters einen kaiserlichen „Schutzbrief“ für die von ihm beanspruchten Gebiete in Ostafrika. Mit dem Einsatz der deutschen Marine in Kamerun während der Weihnachtspause der Konferenz wurde auch eine Tradition kolonialer Gewalt begründet, die ihre furchtbaren Höhepunkte in den genozidal geführten Kolonialkriegen in Deutsch-Südwestafrika und Deutsch-Ostafrika zu Beginn des 20. Jahrhunderts fand. Die schlimmsten Folgen hatte die Konferenz aber wohl für die Bevölkerung Zentralafrikas, wo König Leopolds II. skrupellos profitorientiertes Regime innerhalb weniger Jahre schätzungsweise zehn Millionen Menschen das Leben kostete.
Für die vielen Millionen BewohnerInnen des in Berlin aufgeteilten Kontinents und ihre Nachfahren war das, was da ohne ihr Wissen entschieden wurde, zweifellos von gravierender Bedeutung. Aber auch für Europa und vor allem für das weitere Verhältnis der beiden Kontinente zueinander spielten die Bestimmungen der Berliner Afrika-Konferenz eine Schlüsselrolle. Denn nicht nur wurde die afrikanische Bevölkerung hier vollständig entrechtet. Zum ersten Mal wurde in Berlin auch ein gesamteuropäischer „Entwicklungsauftrag“ gegenüber Afrika formuliert. An Zynismus wurde dieser wohl nur noch von dem Aufruf der versammelten Großmächte übertroffen, „die Eingeborenen zu unterrichten und ihnen die Vorteile der Civilisation verständlich und werth zu machen“.
Die tiefe Demütigung, die all dies bedeutete, hat wohl niemand klarer formuliert als der kongolesische Priester Michel Kayoya in seinem Gedicht „Das Selbstbewusstsein des Kolonisierten“: „Dieser Vertrag von Berlin hat mich lange gekränkt. / Jedesmal, wenn ich auf dieses Datum stieß, / empfand ich dieselbe Verachtung. / (...) Das schlimmste aber war, dass man mich dieses Datum lehrte. / Ich musste es auswendig lernen. / Eine ganze Unterrichtsstunde lang nannte man uns / Die Namen der Vertragspartner von Berlin, / Ihre außergewöhnlichen Fähigkeiten, / Ihr diplomatisches Geschick, / Die Beweggründe, die hinter einem jeden standen. / Vor unseren unbeweglichen Gesichtern breitete man die Folgen aus: / Die Befriedung Afrikas, / Die Wohltaten der Zivilisation in Afrika, / Den Mut der Forscher, / Den selbstlosen Humanismus, / Aber niemand, / Absolut niemand, wies hin auf die Beleidigung, / Auf die Schmach, die uns überall begleitete.“
Christian Kopp ist Historiker und Vorstandsmitglied des Vereins Berlin Postkolonial e.V.