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Was sollte Vorrang haben im Fairen Handel: Die Unterstützung der KleinproduzentInnen in den Entwicklungsländern oder faire Arbeitsbedingungen beim Verkauf der Produkte bei uns im Norden? Die Antwort kann nur lauten: Beides ist wichtig und darf nicht gegeneinander ausgespielt werden.
Doch die Realität sieht manchmal anders aus. Aktuell bieten die Auseinandersetzungen zwischen ehemaligen Mitarbeiterinnen einer Bremer Filiale und der Leitung der Weltladen-Kette Contigo die Gelegenheit, dies kritisch zu reflektieren. Die Contigo Fairtrade GmbH ist 1995 angetreten, einen neuen Typ von Weltläden aufzubauen: professionell geführt, attraktiv gestaltet, mit handelsüblichen Öffnungszeiten und in guten Lagen zu finden.
Zur Professionalität gehört auch, dass alle MitarbeiterInnen entlohnt werden, die Läden also ohne den Einsatz und die unbezahlte Arbeit von Ehrenamtlichen funktionieren. Contigo zahlt den VerkäuferInnen sogar mehr als den Einzelhandelstariflohn für ungelernte Kräfte von 7,06 Euro pro Stunde. Dafür wurde ein Modell entwickelt, das die Contigo-Geschäftsführung als „Unternehmerlohn“ bezeichnet.
Für einen 30-prozentigen Aufschlag auf das Tarifgehalt willigen dabei die als Teilzeitkräfte mit Midi-Jobs angestellten VerkäuferInnen in besondere Regelungen zu Krankheit und Urlaub ein: Bei leichten Erkrankungen wie einer Erkältung verzichten sie auf Krankschreibung und somit auf die im Gesetz verankerte Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, indem sie ihre Dienste tauschen und zu einem späteren Zeitpunkt nacharbeiten. Der Urlaubsanspruch wird nicht in tatsächlichen freien Tagen abgegolten, sondern ausbezahlt.
Eine Regelung, bei der beide Seiten profitieren? Nur dann, wenn tatsächlich alle Beschäftigten die Wahlfreiheit haben, sich zwischen „Unternehmerlohn“ oder Tarifbezahlung zu entscheiden, wie es die Contigo-Leitung behauptet. Doch in der Bremer Filiale wurde Druck ausgeübt. Eine Angestellte wollte lieber nach Tariflohn bezahlt werden und damit einen selbstverständlichen Anspruch auf bezahlte Urlaubszeit und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall haben. In einem Schreiben an Bremer Beschäftigte bezeichnete Contigo-Geschäftsführer Ingo Herbst dies im März als „Fall für eine gelb/rote Karte“.
„Eine solche Haltung hat bei Contigo keinen Platz. Mitarbeiter mit dieser selbstbezogenen Arbeitnehmerhaltung gehören nicht in ein Contigo Team“, hieß es weiter. Der Konflikt kochte hoch und es ließ sich keine Einigung finden. Daraufhin tauschte sich im Sommer die gesamte Belegschaft der beiden Bremer Contigo-Filialen aus. Die meisten der 14 Angestellten gingen von selbst, dreien wurde gekündigt. Diese drei klagen nun vor Gericht und lassen die Rechtmäßigkeit der Kündigung überprüfen.
Contigo ist in vieler Hinsicht vorbildlich. Die Mehrzahl der Angestellten arbeitet offensichtlich gerne dort. Dies verdeutlichen etwa Leserbriefe von MitarbeiterInnen anderer Contigo-Filialen auf den taz-Artikel, der die Konflikte in Bremen öffentlich gemacht hat. Aber mit dem Modell von Contigo geraten in Konfliktsituationen grundlegende Arbeitsrechte wie das auf bezahlte Urlaubszeit und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall unter Druck. Das darf nicht sein, schon gar nicht im Fairen Handel. Das klare Bekenntnis zu Sozialstandards, das sich in der Konvention der Weltläden findet, muss auch im Norden gelten.