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INKOTA-Brief 150 - Dezember 2009

Gute Arbeit, schlechte Arbeit - Decent Work und der Kampf um eine würdige Beschäftigung weltweit

Kauft gute Arbeit!

Sarah Bormann und Johannes Knierzinger

Verbindliche Unternehmensverantwortung und öffentliche Beschaffung als Mittel zur Durchsetzung guter Arbeit

Transnationale Konzerne verlagern ihre Produktion, um von niedrigen Löhnen und mangelnden Sozial- und Umweltstandards im globalen Süden zu profitieren. Verbraucherkampagnen schärfen das öffentliche Bewusstsein dafür, dass diese Missstände behoben werden müssen. Gute Arbeitsbedingungen sind ohne verbindliche Regeln für global operierende Unternehmen jedoch unmöglich. Derzeit liegt ein großes Potenzial für Verbesserungen in einer an sozialen und ökologischen Mindeststandards orientierten öffentlichen Beschaffung.

Seit über zwei Jahrzehnten gibt es in Europa und den USA Verbraucherkampagnen für bessere Arbeitsbedingungen in den Fabriken des Südens. In einigen Bereichen wurden Fortschritte erzielt, das sogenannte „Kerngeschäft“ blieb jedoch meist unangetastet. Arbeitszeiten und Arbeitsintensität werden beständig ausgeweitet, der Lohn sinkt oder stagniert. Corporate Social Responsibility (CSR), die freiwillige Übernahme von sozialer Verantwortung durch Unternehmen, wurde zwar von den meisten Transnationalen Konzernen (TNK) als eigene Abteilung institutionalisiert, in vielen Fällen jedoch ohne die Verbindung zum betrieblichen Alltag und zum Management.

Die CSR-Kampagnen ab den 1990ern waren keine bewussten Strategien zur Beruhigung von KonsumentInnen bei möglichst geringem Aufwand. Die ersten Anstöße dazu kamen aus durchaus kritischen Kreisen. Weder auf nationaler noch auf internationaler Ebene schienen verbindliche Regelungen in Sicht. Staatliche Einfuhrbeschränkungen wurden durch das Freihandelsregime der WTO verunmöglicht, die Gewerkschaften waren geschwächt wie noch nie und das neoliberale Credo „Macht kaputt, was keinen Profit macht!“ war bereits Teil des sozialdemokratischen Mainstreams.

Parallel entstanden neue globale Produktionsnetzwerke: Das Wachstum des grenzüberschreitenden Handels seit den 1970ern ging Hand in Hand mit einer wachsenden Macht ebenjener Akteure, die diesen Handel organisierten. Allein die Anzahl der TNK vervielfachte sich von 17.000 im Jahr 1980 auf 70.000 im Jahr 2004. Während das Kapital immer mobiler wurde, waren die Beschäftigten weiterhin räumlich gebunden, was die ungleiche Machtverteilung zwischen Kapital und Arbeit weiter verstärkte. TNK lagerten die Produktion immer mehr an Zulieferunternehmen aus und entzogen sich damit ihrer Verantwortung für die Produktionsbedingungen. Die Vorteile der neuen Produktionsstandorte wie niedrige Löhne oder die Unterdrückung von Gewerkschaften konnten sie so noch besser ausnutzen.

Dieser Trend spiegelt sich in der sogenannten Kontraktfertigung wider, wie sie vor allem in der Elektronikindustrie verbreitet ist. Markenunternehmen übertragen ihre gesamte Produktion auf Zulieferer, ohne die Kontrolle aus der Hand zu geben. Sie diktieren weiterhin die Preise und gestalten die immer kurzlebigeren Produkte, die ArbeiterInnen haben mit ihnen aber weder vertraglich noch persönlich zu tun. Die Folge ist ein weltweiter Unterbietungswettlauf um Arbeitsstandards.

Für anständige Arbeit?

Unter dem Titel Decent Work startete die ILO deshalb 1999 eine Kampagne für gerechte Arbeitsbedingungen, die über die Kernarbeitsnormen hinausweist (siehe den Beitrag von Eva Senghaas-Knobloch auf den Seiten 3 bis 7). Im Wörterbuch wird decent übersetzt mit anständig, bescheiden, ehrbar, schicklich und sittlich. Im deutschen Sprachraum wird das Begriffspaar hingegen meist mit „menschenwürdiger Arbeit“ oder einfach mit „guter Arbeit“ übersetzt. Der eigentliche Wortsinn des englischen Begriffes wird bei uns also nicht wiedergegeben, so der jesuitische Priester Dominique Peccoud, der auch als Sonderberater des ILO-Generalsekretätrs Juan Somavia tätig ist: „Decency bedeutet Anstand und ist die Art und Weise, wie Menschenwürde in einem spezifischen kulturellen Kontext in einem Land zu einem bestimmten Zeitpunkt umgesetzt wird.“

Der moralische Appell an die Unternehmen ist hier unüberhörbar. Der Begriff signalisiert Zurückhaltung und Kooperationsbereitschaft und passt perfekt in die Zeit des Global Compact und der Standortkonkurrenz, in der viele glauben, dass man mit einer freiwilligen Selbstbeschneidung der Unternehmerklasse und einer „Rückbesinnung“ auf grundlegende moralische Standards mehr erreichen kann als mit verbindlichen Regeln und Arbeitskämpfen.

Anders als die englische Formulierung vermuten ließe, sind die vier Grundprinzipien des Konzepts (fundamentale Arbeitsrechte, Beschäftigungsförderung, Sozialschutz und Sozialdialog) jedoch fortschrittlich, und bei einer freien Übersetzung als menschenwürdige oder gute Arbeit ist das Konzept äußerst brauchbar. Die Forderung nach guter Arbeit grenzt sich letztendlich deutlich ab von der Forderung nach „Arbeit um jeden Preis“. Der Fokus ist die Qualität der Arbeitsbedingungen, die durch die weltweite Verankerung von verbindlichen Arbeitsstandards verbessert werden soll. Gerade Nichtregierungsorganisationen, die sich aufgrund ihrer Strategie des naming and shaming oftmals auf Skandale in der Arbeitswelt beschränken (müssen), sollten diese positiven Effekte des Konzepts für sich nutzbar machen.

„Gute Arbeit“ durch faire Beschaffung

Das Konzept der verbindlichen Unternehmensverantwortung (Corporate Accountability) ist im deutschen Sprachraum als Gegenkonzept zu CSR entstanden. Unternehmen sollen für negative Auswirkungen ihrer Tätigkeiten auf Menschen und Umwelt zur Rechenschaft gezogen und gesetzlich verpflichtet werden, in ihrem globalen Wirkungsbereich Menschen-, Arbeits- und Umweltrechte einzuhalten. Es werden also im Gegensatz zu CSR verbindliche Maßnahmen gefordert, die von Staaten durchgesetzt werden sollen.
Eines der effizientesten Instrumente zur Durchsetzung verbindlicher Arbeitsstandards ist derzeit die öffentliche Beschaffung – also der Kauf von Waren und Dienstleistungen durch die öffentliche Hand. Allein in Deutschland gibt die öffentliche Hand jährlich über 360 Milliarden Euro für Dienstleistungen und Waren aus (BMWi 2007), etwa 16 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Damit verfügt der Staat über eine erhebliche Marktmacht und kann diese auch nutzen, um „Gute Arbeit“ zu fördern.

Die ILO hat bereits 1949 ein „Übereinkommen über die Arbeitsklauseln in den von Behörden abgeschlossenen Verträgen“ verabschiedet. Danach müssen Unternehmen, die im Auftrag des Staates Waren produzieren bzw. Dienstleistungen erbringen, bestehende gesetzlich und tarifvertraglich vorgeschriebene Lohnniveaus und Arbeitsstandards einhalten. Deutschland hat dieses Übereinkommen jedoch bis heute nicht ratifiziert. Mit der Umsetzung der europäischen Vergaberichtlinien in deutsches Recht im Jahr 2009 ist aber zumindest klargestellt worden, dass auch in Deutschland ökologische wie soziale Kriterien beim öffentlichen Einkauf berücksichtigt werden können.

Die treibenden Kräfte für eine faire Beschaffungspraxis sind zivilgesellschaftliche Netzwerke, bestehend aus Gewerkschaften, Umweltverbänden und entwicklungspolitischen Organisationen, wie dem CorA – Netzwerk für Unternehmensverantwortung oder dem Berliner FAIRgabe Bündnis. Sie fordern Tariftreueregelungen – die öffentliche Hand soll Aufträge nur an Unternehmen vergeben, die sich an gültige Tarifverträge halten – sowie die Einhaltung von Arbeits-, Menschen- und Umweltrechten in globalen Zulieferketten. Die öffentlichen Auftraggeber sind berechtigt, die Einhaltung der Arbeitsstandards zu kontrollieren und bei ihrer Missachtung Sanktionen zu verhängen.
Damit der öffentliche Einkauf in Zukunft flächendeckend zu guter Arbeit auf der Grundlage verbindlicher Unternehmensverantwortung beiträgt, müssen allerdings noch einige juristische und politische Hürden überwunden werden.

Bislang dürfen nur jene Arbeitsstandards gefordert werden, deren Einhaltung auch effizient überprüft werden kann. Eine effiziente Überprüfung ist zum Beispiel gegeben, wenn Kaffee oder Blumen als fair gehandelt zertifiziert sind. Für einen Großteil der Produkte, die von der öffentlichen Hand eingekauft werden, ist dies jedoch nicht der Fall. So gibt es bislang noch keinen „fair“ produzierten PC auf dem Markt. Öffentliche Einrichtungen können aber von Unternehmen zum Beispiel verlangen, die Beschäftigten über nationales Arbeitsrecht aufzuklären oder die Zulieferkette des PCs offenzulegen.

Diese Maßnahmen müssen möglichst genau dokumentiert werden und es bedarf zentraler Kontrollstellen, die in der Überprüfung der erbrachten Nachweise geschult sind. Schließlich ist es weder effizient noch sinnvoll, dass jede Universität, Gemeinde oder Schulverwaltung die Kontrolle der Nachweise selbst übernimmt. CorA fordert deshalb die Einrichtung einer Servicestelle, die eine Unternehmensdatenbank betreibt und Kontrollen durchführt. Nur durch diese Kontrolle und die Sanktionierung bei Verstößen kann eine faire Beschaffungspraxis auch tatsächlich zu besseren Arbeitsbedingungen beitragen.

„Gute Arbeit“ ist ein Konzept, das weit über Arbeitsplatzbeschaffung hinausgeht und damit auch einen positiven Bezugsrahmen für zivilgesellschaftliche Bewegungen schafft. Mit dem Verweis auf „Gute Arbeit“ geht es um weit mehr als um das singuläre Skandalisieren einzelner Fälle. Es geht letztendlich darum, wie wir leben und arbeiten wollen.

Sarah Bormann ist Projektleiterin bei WEED im Arbeitsbereich Konzernkritik/Corporate Accountability. Sie befasst sich im Rahmen des Projekts PC Global mit Arbeitsbedingungen in der globalen IT-Industrie und öffentlicher Beschaffung. Johannes Knierzinger hat Soziologie und Internationale Entwicklung in Wien studiert und macht gerade ein Praktikum bei WEED.

Weitere Artikel aus dem Heft

Editorial

Eva Senghaas-Knobloch: Mehr als ein schönes Wortpaar. Was steht hinter dem Konzept Decent Work – und was kann es erreichen?

Anja Franck: Standards mit Schlagseite. Kernarbeitsnormen und Decent-Work-Agenda vernachlässigen die Situation von Frauen

Fairer Handel: Sozialstandards grundlegend in Nord wie Süd. Kommentar von Armin Massing

Wem gehört die Welt? Eine Einladung zur Wiederentdeckung der Gemeingüter. Rezension von Hans-Joachim Döring

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