[Berlin, 16. Januar 2019] – Das Textilbündnis, eine Vorzeigeinitiative der Bundesregierung für die UN-Leitprinzipien, hat die großen Ziele 2018 nicht erreicht. Aber dennoch wurden wichtige Fakten geschaffen: Zum ersten Mal mussten alle Mitglieder des Bündnisses – darunter 81 Unternehmen aus der Textil- und Modebranche – in individuellen Maßnahmenplänen ihre konkreten Ziele für die Einhaltung von Umwelt- und Sozialstandards in ihren Lieferketten offenlegen. Eine externe Prüforganisation hatte zuvor die Plausibilität und die Übereinstimmung mit den Anforderungen des Bündnisses geprüft. Auch in den Bereichen existenzsichernde Löhne, Lieferkettentransparenz und Wirkungsmessung wurden die Gespräche fortgesetzt.

[Berlin, 16. Januar 2019] – Das Textilbündnis, eine Vorzeigeinitiative der Bundesregierung für die UN-Leitprinzipien, hat die großen Ziele 2018 nicht erreicht. Aber dennoch wurden wichtige Fakten geschaffen: Zum ersten Mal mussten alle Mitglieder des Bündnisses – darunter 81 Unternehmen aus der Textil- und Modebranche – in individuellen Maßnahmenplänen ihre konkreten Ziele für die Einhaltung von Umwelt- und Sozialstandards in ihren Lieferketten offenlegen. Eine externe Prüforganisation hatte zuvor die Plausibilität und die Übereinstimmung mit den Anforderungen des Bündnisses geprüft. Auch in den Bereichen existenzsichernde Löhne, Lieferkettentransparenz und Wirkungsmessung wurden die Gespräche fortgesetzt.

Inzwischen ist auch die Bundesregierung zu der Erkenntnis gelangt, dass ausschließlich mit freiwilliger Selbstverpflichtung der Unternehmen kaum bessere Arbeitsbedingungen zu schaffen sind. Zumindest will Bundes-entwicklungsminister Gerd Müller (CSU) der Industrie 2019 die letzte Chance geben, wie er kurz vor Weihnachten verkündete. Für das Textilbündnis spielen dabei die Entwicklungen in Kambodscha eine herausragende Rolle. INKOTA ist überzeugt: Ohne ergänzende gesetzliche Regelungen wird das Textilbündnis weder durchschlagende Wirkung noch eine Zukunft haben.

Weichenstellungen für existenzsichernde Löhne und Beschwerdemechanismen

Das Textilbündnis besteht seit vier Jahren. Ein Kernthema, auch von Minister Müller immer gesetzt: Die viel zu niedrigen Löhne in den Zulieferbetrieben der Textil- und Modeindustrie. Der Steuerungskreis – in dem die Entwicklungsorganisation INKOTA als Mitglied der Zivilgesellschaft vertreten ist – hat im Herbst 2018 eine Bündnisinitiative mit dem Fokus existenzsichernde Löhne verabschiedet. Es gibt drei Module. Eines davon ist der Länderschwerpunkt Kambodscha. Die beteiligten Mitglieder sollen bei ihren Lieferanten in Kambodscha die Umsetzung eines Rahmentarifvertrags einfordern. Außerdem müssen die eigenen Einkaufspraktiken und deren Auswirkungen auf die Zahlung der Löhne analysiert werden. Dabei besteht eine enge Zusammenarbeit mit dem strategischen Partner, der Initiative Action, Collaboration and Transformation (ACT).

„Bisher ist die Beteiligung von Unternehmen an der Bündnisinitiative und konkreten Maßnahmen noch sehr gering, um eine kritische Masse innerhalb der Lieferkette zu bilden“, sagt INKOTA-Referent Berndt Hinzmann. Ziel des Textilbündnisses sei es, ein so genanntes Level-Playing-Field zu etablieren, daher muss der selbst gesetzte Schwerpunkt über das bisherige hinausgehen. „Die Bündnisinitiative zu existenzsichernden Löhnen wird 2019 erkennen lassen, wie konsequent Unternehmen das verbindliche Bündnisziel verfolgen“, so Hinzmann. „Existenzsichernde Löhne sind ein Kernthema und hängen mit anderen Problemen – wie Gewerkschaftsfreiheit oder Einkaufspraktiken – zusammen. Bei diesem zentralen Punkt muss das Bündnis klare Fortschritte vorweisen."

Aus der jahrzehntelangen Arbeit in der Clean Clothes Campaign weiß INKOTA, dass ArbeiterInnen und Gewerkschaften die konkrete Möglichkeit haben müssen, Beschwerden zu führen, und dass es Mechanismen geben muss, mit deren Hilfe Missstände beendet werden können. Oft geht es dabei entweder um den Lohn oder um Repression und Diskriminierung von Gewerkschaftsmitgliedern. Deshalb ist es wichtig, dass das Textilbündnis das Thema Repressionen und Beschwerdemechanismen 2019 konkret aufgreift und eine Lösung dafür findet. Ein Schritt dabei ist, dass sich jedes Unternehmen für 2019 ein verpflichtendes Ziel setzen muss, wie mit Beschwerden und Abhilfe sowie mit Wiedergutmachung umgegangen wird.

Anspruch und geprüfte Wirklichkeit

2019 müssen alle Textilbündnis-Mitglieder öffentlich zu Zielen in verpflichtenden Kernbereichen berichten. Die Berichtsanforderungen sind derzeit jedoch so, dass die Vergleichbarkeit der Maßnahmenpläne und die Bewertung des tatsächlichen Fortschritts schwierig sind. Im Moment kann nicht richtig bewertet werden, ob ein Unternehmen gute Prozesse für seine menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten in der Lieferkette umsetzt. Das Bündnis braucht deshalb neben Berichtspflichten eine gute Nachweisführung und eine Wirkungsmessung vor Ort. Hilfreich ist ebenso ein paritätisch besetztes Begleitgremium für den externen Prüfer. Diese strukturelle Schwäche beeinträchtigt aus Sicht der Zivilgesellschaft derzeit die Glaubwürdigkeit des Prüfprozesses.

Positiv zu bewerten ist hingegen, dass im Textilbündnis zum ersten Mal konkrete Anforderungen an die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht für Unternehmen in einem speziellen Sektor erarbeitet werden, basierend auf den Richtlinien der OECD. Positiv ist außerdem, dass zum Thema Korruptionsprävention auf Drängen der Zivilgesellschaft verpflichtende Ziele erarbeitet und verabschiedet wurden.

„Nach vier Jahren Bündnis für nachhaltige Textilien wird immer offensichtlicher: Eine juristische Ausgestaltung etwa bei Offenlegungs- und Berichtspflichten für Unternehmen und ein klarer Vorstoß der Bundesregierung in diese Richtung sind dringend geboten“, so Hinzmann. „Dies würde auch einen ambitionierten Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte ausmachen."

Der Nationale Aktionsplan für Wirtschaft Menschenrechte

Um Menschenrechtsverletzungen durch deutsche Unternehmen im Ausland in Zukunft einzudämmen oder zu vermeiden, muss ein wasserdichter gesetzlicher Rahmen geschaffen werden. Der UN-Menschenrechtsrat hat dafür 2011 mit den Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte einen guten Grundstein gelegt. Die Bundesregierung will diesen mit dem Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) verbindlich in deutsches Recht umsetzen. Bislang ist aber vor allem die rechtliche Komponente im NAP nicht ausreichend ausgebildet. „Die vor wenigen Tagen abgewiesene Klage gegen das Textilunternehmen KiK ist ein aktuelles Beispiel dafür, dass die Bundesregierung im NAP-Prozess ihre Hausaufgaben erledigen muss“, so Hinzmann. Auch dem Textilbündnis wäre mit einem NAP geholfen, der Unternehmen rechtlich bindet anstatt Menschenrechtsfragen weiterhin dem Ermessen gewinnorientierter Konzerne zu überlassen.

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