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Pestizide: Bayer und BASF betreiben schamloses Geschäft

Bayer und BASF vertreiben in Südafrika und Brasilien Pestizide, die in der EU nicht auf den Markt dürfen - weil sie gesundheitsschädlich sind. Das zeigt unsere neue Studie. Jetzt mehr erfahren!

von Lena Luig
Veröffentlicht 23. APRIL 2020

Pestizidvergiftungen bei Landarbeiter*innen in Südafrika und indigenen Gruppen in Brasilien: dafür sind die deutschen Konzerne Bayer und BASF mitverantwortlich. Das zeigt unsere neue Studie „Gefährliche Pestizide von Bayer und BASF – ein globales Geschäft mit Doppelstandards“, die wir zusammen mit der Rosa-Luxemburg-Stiftung und Misereor erarbeitet haben. Anlass ist die Hauptversammlung der Bayer AG, auf der die Aktionär*innen des milliardenschweren Chemiekonzerns zusammentreffen. Wir finden: Es darf keine Geschäfte auf Kosten von Leben und Gesundheit der Menschen im globalen Süden geben!

Pestizidvergiftungen bei Landarbeiter*innen in Südafrika und indigenen Gruppen in Brasilien: dafür sind die deutschen Konzerne Bayer und BASF mitverantwortlich. Das zeigt unsere neue Studie „Gefährliche Pestizide von Bayer und BASF – ein globales Geschäft mit Doppelstandards“, die wir zusammen mit der Rosa-Luxemburg-Stiftung und Misereor erarbeitet haben. Anlass ist die Hauptversammlung der Bayer AG, auf der die Aktionär*innen des milliardenschweren Chemiekonzerns zusammentreffen. Wir finden: Es darf keine Geschäfte auf Kosten von Leben und Gesundheit der Menschen im globalen Süden geben!

Studie
Gefährliche Pestizide von Bayer und BASF
ein globales Geschäft mit Doppelstandards
Studie
Gefährliche Pestizide von Bayer und BASF
ein globales Geschäft mit Doppelstandards
Unsere Studie zeigt: Bayer und BASF - zwei der drei größten Pestizidhersteller weltweit - verkaufen im Globalen Süden Pestizide mit Wirkstoffen, die in der EU gar nicht auf den Markt dürften. Darunter sind auch Stoffe, die so gefährlich für Mensch und Umwelt sind, dass sie in Europa…

Carbendazim, Chlorfenapyr und Saflufenacil. Dies sind nur drei der hochgiftigen Pestizide, die Bayer und BASF - zwei der drei größten Pestizidhersteller weltweit - exportieren. Einige der verkauften Pestizide enthalten dabei Wirkstoffe, die so gefährlich für Mensch und Umwelt sind, dass sie in Europa explizit verboten sind. Für uns ist klar: damit verletzten Bayer und BASF ihre menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten massiv! Deshalb fordern wir das Bundeslandwirtschaftsministerium dazu auf, seine rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen und den Export von in der EU nicht genehmigten Pestizidwirkstoffen zu verbieten.

Bundesregierung muss Pestizidexporte verbieten

„Es ist ein großes Versäumnis mit fatalen Folgen, dass das Landwirtschaftsministerium die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten bislang nicht ausnutzt“, kritisiert Lena Luig, unsere Referentin für Welternährung und globale Landwirtschaft. „Die Bundesregierung muss Frankreichs Beispiel folgen und dem Export von in der EU nicht genehmigten Pestizidwirkstoffen einen Riegel vorschieben.“ Die notwendigen Mittel dafür stehen dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft zur Verfügung: Das Pflanzenschutzmittelgesetz ermöglicht das Verbot von Exporten von Wirkstoffen in Drittländer.

Carbendazim, Chlorfenapyr und Saflufenacil. Dies sind nur drei der hochgiftigen Pestizide, die Bayer und BASF - zwei der drei größten Pestizidhersteller weltweit - exportieren. Einige der verkauften Pestizide enthalten dabei Wirkstoffe, die so gefährlich für Mensch und Umwelt sind, dass sie in Europa explizit verboten sind. Für uns ist klar: damit verletzten Bayer und BASF ihre menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten massiv! Deshalb fordern wir das Bundeslandwirtschaftsministerium dazu auf, seine rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen und den Export von in der EU nicht genehmigten Pestizidwirkstoffen zu verbieten.

Bundesregierung muss Pestizidexporte verbieten

„Es ist ein großes Versäumnis mit fatalen Folgen, dass das Landwirtschaftsministerium die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten bislang nicht ausnutzt“, kritisiert Lena Luig, unsere Referentin für Welternährung und globale Landwirtschaft. „Die Bundesregierung muss Frankreichs Beispiel folgen und dem Export von in der EU nicht genehmigten Pestizidwirkstoffen einen Riegel vorschieben.“ Die notwendigen Mittel dafür stehen dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft zur Verfügung: Das Pflanzenschutzmittelgesetz ermöglicht das Verbot von Exporten von Wirkstoffen in Drittländer.

Es ist ein großes Versäumnis mit fatalen Folgen, dass das Landwirtschaftsministerium die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten bislang nicht ausnutzt. Die Bundesregierung muss Frankreichs Beispiel folgen und dem Export von in der EU nicht genehmigten Pestizidwirkstoffen einen Riegel vorschieben.
Lena Luig, Referentin für Welternährung und globale Landwirtschaft

Die neue Studie haben wir zusammen mit unseren Partnern von der brasilianischen Campanha Permanente Contra os Agrotóxicos e Pela Veda (Permanente Kampagne gegen Agrargifte und für das Leben) und der südafrikanischen Organisation Khanyisa erstellt. So konnten wir die schweren Vergiftungen und anderen Erkrankungen bei Landarbeiter*innen in Südafrika und indigenen Gruppen in Brasilien dokumentieren, die durch die Pestizide von Bayer und BASF verursacht werden.

Breite Öffentlichkeit empört über Giftgeschäft

Dass die Giftgeschäfte der deutschen Chemiegiganten eine breite Öffentlichkeit empören, zeigt auch das rege Interesse an unserem Online-Seminar zur Veröffentlichung unserer Studie. Dieses findet am Donnerstag, den 23. April 2020, von 17:00 bis 18:30 statt. Mehr als 200 Personen haben sich bislang angemeldet. Neben den Autor*innen aus Deutschland werden auch Vertreter*innen unserer Partnerorganisationen aus erster Hand über die Situation in Brasilien und Südafrika berichten.

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Video-Mitschnitt des Online-Seminars vom 23.4.2020

Erstellt mit finanzieller Unterstützung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) sowie gefördert durch Brot für die Welt aus Mitteln des Kirchlichen Entwicklungsdienstes und die Landesstelle für Entwicklungszusammenarbeit des Landes Berlin. Für den Inhalt dieser Publikation sind allein die Herausgeber verantwortlich; die hier dargestellten Positionen geben nicht den Standpunkt der Zuwendungsgeber wieder.

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