Südlink-Magazin

Gewinne ohne Gewissen stoppen

Deutsche Unternehmen versagen beim Schutz der Menschenrechte in ihren globalen Lieferketten. Deshalb muss die Bundesregierung für verbindliche Regeln sorgen.

von Johannes Schorling
Veröffentlicht 11. DEZEMBER 2019

Ob Tote bei Fabrikbränden, zerstörte Regenwälder oder Kinderarbeit für Schokolade: Immer wieder kommt es in den globalen Lieferketten deutscher Unternehmen zu Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung – ohne dass die Unternehmen hierzulande bisher rechtliche Konsequenzen fürchten müssten. Eine neue Kampagne für ein Lieferkettengesetz will dies endlich ändern.

258 Menschen starben im Jahr 2012 qualvoll bei einer Brandkatastrophe in einer Fabrik in Pakistan, weil viele Notausgänge verschlossen und die Fenster vergittert waren. 272 Menschen wurden Anfang 2019 in Brasilien von einer Schlammlawine begraben, als das Rückhaltebecken einer Eisenerzmine brach. Die umliegenden Dörfer wurden zerstört, ein Fluss kontaminiert. 34 Bergarbeiter wurden 2012 in Südafrika bei einem Streik für bessere Lebens- und Arbeitsbedingungen von der Polizei erschossen.

Was haben alle diese Katastrophen gemeinsam? Deutsche Unternehmen waren daran direkt oder indirekt beteiligt: Der Hauptkunde der Ali Enterprises-Fabrik in Pakistan war der deutsche Textil-Discounter KiK, der bis zu 75 Prozent der Produktion kaufte. KiK wusste über die Zustände in der Fabrik Bescheid – oder hätte es wissen müssen. Trotz bekannter Sicherheitsmängel zertifizierte eine brasilianische Tochterfirma des TÜV-Süd die Sicherheit des Damms im brasilianischen Brumadinho, nur wenige Monate bevor er im Januar 2019 brach. Und im Fall der Marikana-Mine in Südafrika machte der Chemiekonzern BASF gute Geschäfte mit dem Betreiber – und tut dies auch heute noch, obwohl sich wenig geändert hat an den menschenunwürdigen Lebens- und Arbeitsbedingungen, die vor sieben Jahren den Streik auslösten.

Diese Menschenrechtsverletzungen in den Lieferketten deutscher Unternehmen sind keine Einzelfälle, sondern ein strukturelles Problem: Deutschland liegt weltweit auf Rang 5 der Länder mit den meisten Menschenrechtsbeschwerden gegen Unternehmen. Hungerlöhne, menschenunwürdige Arbeitsbedingungen oder Umweltzerstörung stecken in vielen Produkten, die wir täglich nutzen oder konsumieren – von unserer Kleidung und unseren Schuhen über das neue Smartphone bis zum Tee oder der Schokolade.

Unser Rechtssystem hinkt der Realität hinterher

Bisher müssen Unternehmen hierzulande kaum rechtliche Konsequenzen fürchten, wenn es bei ihren Tochterunternehmen oder Zulieferern im Ausland zu Menschenrechtsverletzungen kommt. So wurde Anfang 2019 die Schmerzensgeldklage von Betroffenen der Ali Enterprises-Brandkatastrophe gegen KiK vom Landgericht Dortmund aus formalen Gründen abgewiesen: Nach pakistanischem Recht waren die Ansprüche bereits verjährt. Und in Deutschland gibt es bisher kein Gesetz, welches die Unternehmenshaftung für ausländische Zulieferer regelt.

Unser Rechtssystem hinkt hier der Realität der globalisierten Wirtschaft hinterher: Unternehmen nutzen heute immer komplexere Lieferketten, um die verschiedenen Produktionsschritte an den jeweils kostengünstigsten Standort zu verlagern – ohne dass die staatliche Regulierung damit bisher Schritt gehalten hätte.

Die im Jahr 2011 einstimmig vom Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen verabschiedeten UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte setzen an dieser Stelle an und bieten erstmals einen internationalen Referenzrahmen. Die Leitprinzipien lassen keinen Zweifel: Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie weder direkt noch indirekt zu Menschenrechtsverletzungen entlang ihrer Wertschöpfungsketten beitragen. Sie müssen mögliche negative menschenrechtliche Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeiten beenden und sich um Wiedergutmachung bemühen. Staaten sind dafür verantwortlich, Menschen vor wirtschaftsbezogenen Menschenrechtsverletzungen zu schützen – und sie müssen Betroffenen den Zugang zu effektiven Rechtsmitteln ermöglichen.

Die Leitprinzipien sind jedoch völkerrechtlich nicht verbindlich. Alle Länder sind aufgerufen, die UN-Vorgaben auf nationaler Ebene zu verankern. Die deutsche Bundesregierung entschied sich mit ihrem Ende 2016 verabschiedeten Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) gegen verbindliche Regeln für Unternehmen – was von zivilgesellschaftlichen Organisationen wie INKOTA damals stark kritisiert wurde. Die Bundesregierung formulierte lediglich das Ziel, dass die Hälfte aller großen deutschen Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten bis 2020 freiwillig die Kernelemente menschenrechtlicher Sorgfalt umsetzen solle. Erst wenn sich zeige, dass die freiwillige Selbstverpflichtung der Unternehmen nicht ausreiche, werde man – so steht es im Koalitionsvertrag – „national gesetzlich tätig“ werden und sich „für eine EU-weite Regelung einsetzen“.

Über das Monitoring, mit dem die Bundesregierung aktuell die Umsetzung dieses Ziels überprüft, wurde in den letzten Monaten entsprechend heftig gestritten. Auf Betreiben des Wirtschaftsministeriums wurde die Methodik verwässert, um das Ergebnis in die gewünschte Richtung zu beeinflussen: Durch die Einführung neuer Kategorien wie „Unternehmen auf gutem Wege“ und „Unternehmen mit Umsetzungsplan“ soll verhindert werden, dass die Quote der „Nicht-Erfüller“ am Ende über 50 Prozent liegt (siehe hierzu auch den Artikel von Karolin Seitz und Hanna Kieschnick auf Seite 7). Es ist beschämend, wie rücksichtslos das Wirtschaftsministerium damit auf Kosten der Menschenrechte die Interessen der Arbeitgeberverbände vertritt. Andere Ministerien stehen einer gesetzlichen Regelung dagegen zunehmend offener gegenüber – wie zum Beispiel das Arbeitsministerium und vor allem das von Gerd Müller (CSU) geführte Entwicklungsministerium, aus dem im Februar sogar ein Entwurf für ein „Wertschöpfungskettengesetz“ in der Presse bekannt wurde.

Aus Sicht der Zivilgesellschaft ist das NAP-Monitoring mittlerweile zur Farce verkommen. Die Bundesregierung dürfe nicht erst auf das Ergebnis warten, sondern müsse unverzüglich gesetzlich tätig werden. Jede weitere Verzögerung zulasten der Menschen in den Produktionsländern wäre unverantwortlich.

Freiwilligkeit ist gescheitert

Dass ein rein auf Freiwilligkeit basierender Ansatz beim Schutz der Menschenrechte versagt hat, ist mittlerweile hinreichend belegt. Beispiele für gescheiterte Selbstverpflichtungen von Unternehmen gibt es genug – vom Versprechen des Modeunternehmens H&M, in einigen Fabriken bis 2018 existenzsichernde Löhne zu zahlen, bis zum Versprechen von Schokoladenherstellern wie Mars und Nestlé, die schlimmsten Formen der Kinderarbeit bis 2005 zu beenden. Im Fall von H&M deckten Recherchen zivilgesellschaftlicher Organisationen im vergangenen Jahr auf, dass die Arbeiter*innen in Indien, Kambodscha und Bulgarien noch immer weniger als die Hälfte des Existenzlohns verdienen. Und die Schokoladenindustrie hat ihr Ziel in der Zwischenzeit mehrfach revidiert. Selbst die aktuell angestrebte Verringerung der Kinderarbeit um 70 Prozent bis 2020 werden die Unternehmen aller Voraussicht nach spektakulär verfehlen.

Auch freiwillige Brancheninitiativen wie das Forum Nachhaltiger Kakao oder das Bündnis für nachhaltige Textilien, die von der Bundesregierung im Nationalen Aktionsplan als Vorzeigeprojekte hervorgehoben werden, haben bisher wenig vorzuweisen, was den Schutz der Menschenrechte angeht. Im Forum Nachhaltiger Kakao ist – sieben Jahre nach seiner Gründung wohlgemerkt – der Anteil an zertifiziertem Kakao auf dem deutschen Markt das bisher einzige Kriterium, an dem die Nachhaltigkeitsfortschritte der Unternehmen gemessen werden. Und das, obwohl Zertifizierungsorganisationen wie Fairtrade oder die Rainforest Alliance weder den Kakaobauernfamilien ein existenzsicherndes Einkommen ermöglichen noch ausschließen können, dass es auf den Kakaoplantagen Kinderarbeit gibt. Derzeit erarbeiten die Mitglieder des Forum Nachhaltiger Kakao ein System, um die tatsächliche Wirkung der Aktivitäten zu messen. Zivilgesellschaftliche Organisationen wie INKOTA und das Südwind-Institut fordern, die Mitgliedschaft im Kakaoforum verbindlich an die Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten zu koppeln. Im Textilbündnis müssen die einzelnen Mitgliedsunternehmen zwar immerhin Maßnahmenpläne zur Verbesserung von Arbeitsbedingungen aufstellen und über deren Umsetzung öffentlich berichten. Doch auch hier sind die tatsächlichen Fortschritte nur sehr mühsam. Insbesondere beim Thema existenzsichernde Löhne stehen viele Unternehmen noch ganz am Anfang.

Ein entscheidender Nachteil solcher Brancheninitiativen liegt auf der Hand: Es bleibt den Unternehmen überlassen, ob sie sich daran beteiligen. Das gilt auch für das neue Prestigeprojekt von BMZ-Minister Gerd Müller, den „Grünen Knopf“, ein staatliches Siegel für sozial und ökologisch nachhaltig hergestellte Textilien. Ein Lieferkettengesetz wäre dagegen für alle verbindlich.

Brancheninitiativen würden durch ein Gesetz nicht obsolet werden. Sie wären weiterhin wichtig als Orte des Erfahrungsaustauschs und könnten eine wichtige Rolle spielen bei der Entwicklung von Handlungsanleitungen, wie menschenrechtliche Sorgfaltspflichten in verschiedenen Sektoren konkret umgesetzt werden sollten. Freiwillige Initiativen und gesetzliche Regelungen würden sich so im besten Fall ergänzen und verstärken.

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Nicht alle Unternehmen sind gegen gesetzliche Regeln

Die Wirtschaft in Deutschland ist beim Thema Lieferkettengesetz gespaltener, als es die Blockadehaltung der Arbeitgeberverbände auf den ersten Blick vermuten ließe. Immer mehr Unternehmen zeigen sich in letzter Zeit offen für gesetzliche Regelungen – von den Autoherstellern Daimler und BMW über das Handels- und Kaffeeunternehmen Tchibo, den Schokoladenhersteller Mondelez und den Outdoor-Ausrüster Vaude bis zum Discounter KiK.

Eine gesetzliche Regelung ergibt auch aus unternehmerischer Logik Sinn für diejenigen, die sich verstärkt für nachhaltige Produktionsbedingungen einsetzen. Aktuell haben sie nämlich einen Wettbewerbsnachteil gegenüber Konkurrenten, die zum Beispiel die nötigen Investitionen in transparente Lieferketten scheuen oder durch das Unterlaufen von Mindeststandards billiger produzieren können. Eine gesetzliche Regelung würde hier gleiche Spielregeln für alle Unternehmen schaffen. Wenn Unternehmen eine gesetzliche Regulierung fordern, gilt es jedoch genau hinzusehen. Denn häufig beschränkt sich die Forderung auf ein Gesetz, das lediglich Berichtspflichten im Sinne der UN-Leitprinzipien etablieren würde.

Damit ein Lieferkettengesetz kein zahnloser Tiger bleibt, sind aus zivilgesellschaftlicher Sicht dagegen auch Sanktionen nötig: Wenn Unternehmen lückenhafte oder fehlerhafte Sorgfaltspläne veröffentlichen, muss es möglich sein, Bußgelder zu verhängen oder die Unternehmen von öffentlichen Aufträgen und der Außenwirtschaftsförderung auszuschließen. Außerdem sollten Unternehmen haften, wenn sie keine angemessenen Sorgfaltsmaßnahmen ergreifen und es dadurch in ihren Wertschöpfungsketten zu vorhersehbaren und vermeidbaren Schäden an Mensch und Umwelt kommt.

Ein Lieferkettengesetz in Deutschland darf zudem nicht gegen eine europäische Regelung ausgespielt werden. Zwar wäre, um einen regulativen Flickenteppich zu vermeiden, eine Regelung auf EU-Ebene wünschenswert. Die Bundesregierung sollte ihre EU-Ratspräsidentschaft ab Juli 2020 nutzen, um die Diskussion auf europäischer Ebene entscheidend voranzubringen. Dies steht jedoch nicht im Widerspruch zu einem nationalen Lieferkettengesetz. Denn den nötigen Druck für eine starke EU-Regelung wird es nur geben, wenn verschiedene Länder mit nationalen Gesetzen vorangehen. Gerade Deutschland als mächtigste Wirtschaftsnation der EU sollte hier eine Vorreiterrolle übernehmen.

Parallel wird auch auf UN-Ebene über ein verbindliches Abkommen zu Wirtschaft und Menschenrechten verhandelt. Dieser Prozess wurde maßgeblich durch Länder wie Südafrika und Ecuador vorangetrieben. Deutschland und andere mächtige Industriestaaten spielten dagegen bisher eine traurige Rolle und blockierten entweder den Prozess oder glänzten durch Abwesenheit. Bei der fünften Verhandlungsrunde im Oktober in Genf nahmen Deutschland und die EU nur eine Beobachterrolle ein. Ein deutsches Lieferkettengesetz würde auch hier den Anreiz für die Bundesregierung erhöhen, sich aktiv und konstruktiv in den Verhandlungsprozess einzubringen.

Initiative Lieferkettengesetz

Die „Initiative Lieferkettengesetz“ ist am 10. September mit einer Auftaktaktion vor dem Bundestag zum Jahrestag der Ali Enterprises-Brandkatastrophe an die Öffentlichkeit gegangen. Sie wird von über 70 Nichtregierungsorganisationen aus den Bereichen Entwicklung, Menschenrechte, Fairer Handel und Umwelt sowie kirchlichen Organisationen und Gewerkschaften getragen und unterstützt.
Die Initiative fordert von der Bundesregierung: Deutsche Unternehmen sollen mit einem Lieferkettengesetz verpflichtet werden, auch im Ausland Menschenrechte und Umweltstandards zu achten. Unternehmen, die für Schäden an Menschen und Umwelt in ihren Lieferketten verantwortlich sind, sollen dafür haften. Geschädigte aus Produktionsländern sollen auch vor deutschen Gerichten Entschädigungen einklagen können.

Aktuell sammelt die Initiative Unterschriften für eine Petition an Bundeskanzlerin Angela Merkel. Mit zahlreichen Aktionen und Veranstaltungen sowie durch Gespräche mit Abgeordneten will die Initiative den nötigen gesellschaftlichen Druck aufbauen, damit die Bundesregierung noch in dieser Legislaturperiode ein Gesetz verabschiedet. INKOTA ist im Steuerungskreis der Initiative vertreten und beteiligt sich an Aktionen wie zum Beispiel dem Protest beim Deutschen Arbeitgebertag oder den Aktionstagen rund um den „Black Friday“. Im kommenden Jahr wird die Initiative für INKOTA ein Schwerpunktthema sein.

Mehr Informationen zur Kampagne

Die „Initiative Lieferkettengesetz“ ist am 10. September mit einer Auftaktaktion vor dem Bundestag zum Jahrestag der Ali Enterprises-Brandkatastrophe an die Öffentlichkeit gegangen. Sie wird von über 70 Nichtregierungsorganisationen aus den Bereichen Entwicklung, Menschenrechte, Fairer Handel und Umwelt sowie kirchlichen Organisationen und Gewerkschaften getragen und unterstützt.
Die Initiative fordert von der Bundesregierung: Deutsche Unternehmen sollen mit einem Lieferkettengesetz verpflichtet werden, auch im Ausland Menschenrechte und Umweltstandards zu achten. Unternehmen, die für Schäden an Menschen und Umwelt in ihren Lieferketten verantwortlich sind, sollen dafür haften. Geschädigte aus Produktionsländern sollen auch vor deutschen Gerichten Entschädigungen einklagen können.

Aktuell sammelt die Initiative Unterschriften für eine Petition an Bundeskanzlerin Angela Merkel. Mit zahlreichen Aktionen und Veranstaltungen sowie durch Gespräche mit Abgeordneten will die Initiative den nötigen gesellschaftlichen Druck aufbauen, damit die Bundesregierung noch in dieser Legislaturperiode ein Gesetz verabschiedet. INKOTA ist im Steuerungskreis der Initiative vertreten und beteiligt sich an Aktionen wie zum Beispiel dem Protest beim Deutschen Arbeitgebertag oder den Aktionstagen rund um den „Black Friday“. Im kommenden Jahr wird die Initiative für INKOTA ein Schwerpunktthema sein.

Mehr Informationen zur Kampagne

Andere Länder sind schon weiter

In Frankreich wurde bereits 2017 ein Gesetz zur unternehmerischen Sorgfaltspflicht verabschiedet. Große Unternehmen müssen dort einen Sorgfaltsplan veröffentlichen und umsetzen, mit dem sie ökologische und menschenrechtliche Risiken entlang ihrer Wertschöpfungsketten identifizieren und verhindern. Auf Antrag kann die Einhaltung der Sorgfaltspflichten gerichtlich überprüft und angeordnet werden. Eine Verletzung der Sorgfaltspflichten kann im Schadensfall zudem zur Haftung gegenüber Betroffenen führen.

Sechs französische Nichtregierungsorganisationen haben kürzlich auf Basis des Gesetzes eine erste Anzeige gegen ein Unternehmen erstattet: Sie werfen dem Ölkonzern Total vor, keine angemessenen Maßnahmen gegen Umweltverschmutzung und Landvertreibung im Zusammenhang mit einem Ölprojekt in Uganda ergriffen zu haben. Am Ende wird sich die Wirksamkeit des Gesetzes auch vor den Gerichten zeigen, die beurteilen müssen, ab wann eine Verletzung der Sorgfaltspflicht gegeben ist.

Trotz einiger Schwächen – wie zum Beispiel die Beschränkung auf sehr große Unternehmen mit über 5.000 Beschäftigten in Frankreich oder 10.000 Beschäftigten weltweit sowie die bisher mangelhafte Kontrolle seitens der Regierung, ob Unternehmen die Anforderungen an die Sorgfaltspläne tatsächlich umsetzen – ist das französische Gesetz ein Meilenstein, weil es erstmals menschenrechtliche Sorgfaltspflichten verbindlich festschreibt.

Möge die Bundesregierung sich ein Beispiel an Frankreich nehmen und auch hierzulande einen gesetzlichen Rahmen auf den Weg bringen. Die Initiative Lieferkettengesetz (siehe Kasten) jedenfalls wird versuchen, dafür den nötigen gesellschaftlichen Druck aufzubauen. Die Zeit ist reif für einen besseren Schutz der Menschenrechte und der Umwelt weltweit.

Johannes Schorling arbeitet beim INKOTA-netzwerk als Referent für Wirtschaft und Menschenrechte und sitzt im Steuerungskreis der Initiative Lieferkettengesetz.

Johannes Schorling arbeitet beim INKOTA-netzwerk als Referent für Wirtschaft und Menschenrechte und sitzt im Steuerungskreis der Initiative Lieferkettengesetz.

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