Südlink-Magazin

Menschenrechte in Mode?

Die globale Bekleidungsindustrie zeigt wie Konzernverantwortung (nicht) funktionieren kann.

von Anne Neumann
Veröffentlicht 16. DEZEMBER 2019

Bekleidungsunternehmen in Deutschland stehen bereits seit den 1990er Jahren verstärkt unter öffentlichem Druck, auch in Produktionsstätten im Ausland, die nicht zum eigenen Unternehmen gehören, die Menschenrechte einzuhalten. Die Verantwortung wurde allerdings lange auf die Unternehmen im globalen Süden abgewälzt. Doch es gibt auch Initiativen, die die menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten von Herstellerunternehmen ernst nehmen und nachweislich die Arbeitsbedingungen in textilen Lieferketten verbessern konnten.

Die schrittweise Liberalisierung der Welttextilmärkte führte spätestens seit den 1980er Jahren zu einer beschleunigten Globalisierung der Bekleidungsindustrie. Über den gesamten Globus verteilte Produktionsstätten für verschiedene Arbeitsschritte wurden in der Regie von Hersteller- und Handelsunternehmen wie zum Beispiel C&A, H&M oder Adidas zu Lieferketten vernetzt.

In der Industrialisierung des 19. Jahrhunderts zum Beispiel in Deutschland etablierte Produktionsmodelle, in denen Modeunternehmen eigene Konfektionsbetriebe hatten und mit Webereien und Spinnereien vor Ort eng und über lange Zeit hinweg zusammenarbeiteten, waren definitiv Geschichte. Auf der Suche nach immer niedrigeren Produktionskosten verlagerten die allermeisten Unternehmen die Herstellung in Länder des globalen Südens. Viele Regierungen dieser Länder versuchten, sich durch noch niedrigere Standards gegenseitig zu unterbieten, um Standortvorteile für die arbeitsintensiven Produktionsschritte zu bieten – mit verheerenden Auswirkungen auf die Menschen- und Arbeitsrechte. Eine regelrechte Abwärtsspirale.

Durch den Druck von Menschenrechts- und Verbraucherorganisationen sowie Gewerkschaften und politischen Initiativen sahen sich die Unternehmen gezwungen, an der „Spitze“ der Lieferketten sogenannte CSR-Systeme (Corporate Social Responsiblity) zu etablieren. Sie definierten in Verhaltenskodizes, welche Menschen- und Arbeitsrechte in ihren Lieferketten gelten sollten – und schoben die Verantwortung für die Einhaltung dieser Rechte auf die Zulieferer ab. Damit die Zulieferer nicht mit einem Wildwuchs unterschiedlichster Kodizes konfrontiert waren, schlossen sich die Herstellerunternehmen in Sozialinitiativen wie beispielsweise der Business Social Compliance Initiative (heute: amfori BSCI) zusammen und etablierten dort einen gemeinsamen Kodex.

Das System der Sozialaudits hat versagt

Um die Einhaltung der gesetzten Sozialstandards zu kontrollieren, entstand eine weltweit agierende privatwirtschaftliche Überprüfungsbranche. Unternehmen überwiegend aus dem globalen Norden – wie beispielsweise der TÜV Rheinland (Deutschland), SGS (Schweiz) oder Bureau Veritas (Frankreich) – führen weltweit Kontrollen (Audits) durch. Bei einem Sozialaudit geht ein Prüfer – manchmal mit, manchmal ohne vorherige Ankündigung – in eine Produktionsstätte und begutachtet die Arbeitsbedingungen anhand vorgegebener Kriterien.

Die Dauer eines Audits ist abhängig von der Betriebsgröße und dem jeweiligen Standard. So nimmt ein Erstaudit nach BSCI-Standard in einem Betrieb mit über 1.000 Beschäftigen laut SGS 4,5 Tage in Anspruch, eine Wiederholungsprüfung dann zwei Tage.

Der aktuelle Bericht „Sozialaudits. Wie sie Unternehmen schützen und Arbeiter*innen im Stich lassen“ der Kampagne für Saubere Kleidung zeigt detailliert, wie dieses System für die Durchsetzung von Arbeitsrechten in der Bekleidungsindustrie versagt hat. Die Prüfgesellschaften sind größtenteils selbst profitorientierte Unternehmen – so ist der TÜV Rheinland eine Aktiengesellschaft. Ihr Hauptziel ist es, das Reputationsrisiko für die Herstellerunternehmen – also ihrer Kund*innen – zu minimieren.

Da die Audit-Reports häufig nicht oder nicht vollständig offengelegt werden, können Gewerkschaften und Zivilgesellschaft sie nicht oder kaum hinterfragen. Deshalb vermitteln die Audits den Herstellerunternehmen den Eindruck Sicherheit und Arbeitsstandards seien in einem höheren Maß erfüllt, als es de facto der Fall ist. Wirkungsvolle Maßnahmen für eine Verbesserung der Arbeitsrechte werden damit verhindert – immer wieder mit tödlichen Folgen für die Arbeiter*innen wie bei den vermeidbaren Katastrophen von Ali Enterprises, Tazreen oder Rana Plaza. Es ist offensichtlich, dass ein reiner Kontrollansatz nicht ausreicht, um die Arbeitsbedingungen zu verbessern.

Damit Sozialstandardinitiativen tatsächlich die Arbeitsbedingungen in Lieferketten verbessern, müssen sie mindestens die folgenden drei Bedingungen erfüllen:

a)    Sie müssen Gewerkschaften und Zivilgesellschaft zentral in ihre Entscheidungsstrukturen einbinden, damit sie ihre Kontrollfunktion effektiv wahrnehmen können und ihre Position in den Produktionsländern gestärkt wird.

b)    Sie müssen für eine höhere Transparenz in der Lieferkette sorgen, sodass einzelne Akteure an unterschiedlichen Stellen im Produktionsnetzwerk wissen, wer an der Herstellung beteiligt ist, und Probleme kooperativ gelöst werden können.

c)    Sie müssen dafür sorgen, dass die Herstellerunternehmen selbst ihren menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten effektiv nachkommen. Denn wie ein Zulieferunternehmen für die Einhaltung von Arbeitsrechten agieren kann, hängt ganz zentral auch von der Langfristigkeit der Geschäftsbeziehung und der Einkaufspraxis der Herstellerunternehmen ab.

Im Jahr 2011 haben die Vereinten Nationen in den „Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte“ die Verantwortung der Herstellerunternehmen festgeschrieben, selbst dafür zu sorgen, dass durch ihre Geschäftstätigkeiten keine Menschenrechte verletzt werden. Sie müssen permanent ermitteln, welche Menschenrechtsrisiken vorliegen und aktiv für Abhilfe sorgen. Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) hat Leitlinien aufgestellt, was das konkret in einzelnen Branchen – auch in der Textilbranche – bedeutet.

Dieser Paradigmenwechsel, mit dem die Pflichten der global agierenden Unternehmen betont werden, ist besonders wichtig für den Stopp der Abwärtsspirale bei den Arbeitsbedingungen. Wenn Herstellerunternehmen selbst dafür verantwortlich sind, in ihren Lieferketten Menschenrechtsverletzungen zu verhindern, gibt es keinen Anreiz mehr die Produktion in eine andere Region zu verlagern, wenn dort niedrigere Kosten mit einer geringeren Durchsetzung von Menschen- und Arbeitsrechten erreicht werden.

Die genannten Bedingungen setzen teilweise – beide mit unterschiedlichen Stärken und Schwächen – das Bündnis für nachhaltige Textilien und das Bangladesch-Sicherheitsabkommen (Accord) um. Im Bündnis für nachhaltige Textilien arbeiten Akteure aus der Bekleidungsindustrie – wie Herstellerunternehmen, Gewerkschaften und Zivilgesellschaft – daran, die menschenrechtlichen und ökologischen Sorgfaltspflichten der Herstellerunternehmen detailliert auszugestalten und gemeinsam effektive Verbesserungsmaßnahmen umzusetzen. Der Accord ist in seiner 2013 verabschiedeten Form ein verbindliches Abkommen, das globale Hersteller, Handelsunternehmen und Gewerkschaften miteinander geschlossen haben, um das Gebäudesicherheits- und Arbeitsgesundheitsniveau in der Bekleidungsindustrie Bangladeschs zu erhöhen.

Das Öko-Institut hat die Wirksamkeit der Textilbündnisarbeit im Jahr 2018 untersucht. Erfolgreich konnten Maßnahmen zu existenzsichernde Löhnen und zu Beschwerdemechanismen für Arbeiter*innen auf die Agenda der Unternehmen gesetzt werden. Allerdings konnte die Studie nur zeigen, dass die Unternehmen überhaupt begonnen haben, sich mit diesen Themen zu befassen. Positive Wirkungen auf das tatsächliche Lohnniveau oder das Bestehen effektiver Beschwerdemechanismen konnten – auch durch die noch zu intransparenten Berichtsformate im Textilbündnis – nicht nachgewiesen werden.

In dem Forschungsprojekt „Garment Supply Chain Governance“ hat Elke Schüßler, Professorin für Betriebswirtschaftslehre an der Johannes Kepler Universität Linz, die Wirkungen des Accord in Bangladesch untersucht. „In unserer Forschung konnten wir zeigen, dass das Abkommen tatsächlich zu besseren Arbeitsbedingungen in den Textilfabriken führte. Sowohl die Sicherheit am Arbeitsplatz als auch die Sozialleistungszahlungen haben sich signifikant verbessert. Auch können die ArbeiterInnen ihre Forderungen immer häufiger in Mitbestimmungskomitees einbringen. Der Accord hatte auch Einfluss auf die Praktiken der Markenunternehmen. Wir konnten sowohl längere Geschäftsbeziehungen mit Zulieferern feststellen als auch eine erhöhte Bereitschaft, die Audit-Verfahren zu überarbeiten. Gleichzeitig hat der Accord aber auch die Machtasymmetrien zwischen Einkäufern und Lieferanten weiter verfestigt, und sinkende Einkaufspreise erhöhen den Druck auf die Fabriken. Dieser Druck wird direkt an die ArbeiterInnen weitergereicht, die über schlechte Behandlung, strenge Überwachung und Missbrauch sprechen“, fasst Elke Schüßler die positiven und negativen Effekte zusammen.

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China hat vorgemacht, dass es auch anders geht

Durch den Paradigmenwechsel hin zur Anerkennung der Unternehmensverantwortungspflicht mit den UN-Leitprinzipien und die Tätigkeiten einzelner Unternehmen und Sozialstandardinitiativen sind generell strukturelle Verbesserungen zu bemerken. Bisweilen werden Auditberichte mit Gewerkschaften und zivilgesellschaftlichen Organisationen geteilt und diese werden in die Behebung der Missstände einbezogen.

Bei etlichen Herstellern lässt sich feststellen, dass sie zumindest zu ihren Hauptlieferanten wieder langfristigere und stabilere Geschäftsbeziehungen pflegen. Regierungen wie die von China oder Indonesien haben vorgemacht, dass es Möglichkeiten gibt, zumindest aus den gravierendsten Logiken der Unterbietung von Arbeitsrechten aus Konkurrenzgründen auszusteigen.

Bei den hier vorgestellten Initiativen bleibt das Manko, dass Unternehmen selbst entscheiden können, ob sie mitwirken oder nicht – und auch ohne negative Folgen wieder austreten können, wenn ihnen die geforderten Maßnahmen als zu kostspielig oder unverhältnismäßig erscheinen. Nur eine gesetzliche Verpflichtung kann das verhindern.

Zur Autorin

Anne Neumann arbeitet bei INKOTA für die Kampagne Change Your Shoes.

Anne Neumann arbeitet bei INKOTA für die Kampagne Change Your Shoes.

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