INKOTA zu KiK-Klage im Fall Ali Enterprises: Nationaler Aktionsplan muss eklatante gesetzliche Lücke im Rechtssystem schließen

[Berlin, 11. Januar 2019] – Nach der Klage-Abweisung von Betroffenen des Fabrikbrandes Ali Enterprises in Pakistan gegen das Textilunternehmen KiK fordert INKOTA die Bundesregierung auf, den Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte für die Korrektur der eklatanten gesetzlichen Lücke zu nutzen. Das Dortmunder Landgericht hat gestern die Klage abgewiesen und ist damit dem Antrag von KiK auf Verjährung gefolgt. Bemerkenswert: KiK hatte zuvor einen Verjährungsverzicht unterzeichnet. Das European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) hatte die Klage angestoßen und KiK als Hauptabnehmer der produzierten Kleidung eine juristische Mitverantwortung für die Arbeitsbedingungen beim Zulieferbetrieb zugeschrieben. Bei dem Brand im September 2012 waren 258 Menschen gestorben.

[Berlin, 11. Januar 2019] – Nach der Klage-Abweisung von Betroffenen des Fabrikbrandes Ali Enterprises in Pakistan gegen das Textilunternehmen KiK fordert INKOTA die Bundesregierung auf, den Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte für die Korrektur der eklatanten gesetzlichen Lücke zu nutzen. Das Dortmunder Landgericht hat gestern die Klage abgewiesen und ist damit dem Antrag von KiK auf Verjährung gefolgt. Bemerkenswert: KiK hatte zuvor einen Verjährungsverzicht unterzeichnet. Das European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) hatte die Klage angestoßen und KiK als Hauptabnehmer der produzierten Kleidung eine juristische Mitverantwortung für die Arbeitsbedingungen beim Zulieferbetrieb zugeschrieben. Bei dem Brand im September 2012 waren 258 Menschen gestorben.

INKOTA-Referent Berndt Hinzmann kommentiert:

„Als Teil der internationalen Clean Clothes Campaign sieht INKOTA immer noch eine eklatante gesetzliche Lücke im Rechtssystem, insbesondere im Bereich der menschenrechtlichen Haftungspflicht für Unternehmen. Die Entschädigung von Opfern bleibt dem Ermessen von Konzernen überlassen. Trotz eines Nationalen Aktionsplans für Wirtschaft und Menschenrechte gibt es derzeit keine gesetzlich verbindlichen Regelungen zur Haftungs- und Sorgfaltspflicht für Unternehmen. Dieses Defizit muss bei der Bewertung des Nationalen Aktionsplans von der Bundesregierung erkannt und behoben werden. Es ist untragbar, dass Jahre vergehen mussten, ehe eine konkrete Abhilfe für die Betroffenen geschaffen werden konnte.“

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