Liebe Leserin, lieber Leser,

wenn ein Unternehmen in Deutschland grundlegende Arbeitsrechte missachtet oder sich schwerer Umweltvergehen schuldig macht, wird es dafür zur Rechenschaft gezogen (zumindest meistens). Dies ist möglich, weil für alle verbindliche Regeln bestehen. Häufig sind die Standards nicht hoch genug, wie es sich beim mangelnden Klimaschutz sehr deutlich zeigt. Aber immerhin: Gesetze und Verordnungen sichern ein Mindestmaß beim Schutz von Menschenrechten und Umwelt.

Ganz anders sieht es aus, wenn deutsche Unternehmen und ihre Zulieferbetriebe im Ausland die Menschenrechte verletzen oder sich nicht um den Erhalt der Umwelt scheren. Dann bleiben diese Vergehen häufig ungeahndet. Sei es weil die Gesetzgebung in den Produktionsländern des globalen Südens zu schwach ist. Sei es, weil sich die Unternehmen ihrer Verantwortung durch Schmiergeldzahlungen entziehen. Oder weil bestehende Gesetze einfach nicht angewendet werden, um die Unternehmen nicht „zu verschrecken“. Sie könnten ja in andere Länder abwandern und dort ihre Waren für den Weltmarkt herstellen lassen. Die Folge: Hunderte Tote bei Fabrikbränden, deren Notausgänge verstellt sind, der massive Einsatz von Kinderarbeit im westafrikanischen Kakaoanbau oder die rücksichtslose Abholzung des Regenwaldes bei der Erschließung neuer Minen, um Rohstoffe für die globale Wirtschaft zu gewinnen.

Südlink 190 - Konzernverantwortung
Warum wir verbindliche Regeln für alle brauchen | Südlink 190
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Warum wir verbindliche Regeln für alle brauchen | Südlink 190
Menschenrechtsverletzungen, Umweltzerstörung, grauenhafte Arbeitsbedingungen – das sind häufig die Folgen, wenn internationale Konzerne im globalen Süden produzieren (lassen). Doch damit nicht genug: Wenn deutsche Unternehmen und ihre Zulieferbetriebe im Ausland Menschenrechte…

Es sind diese Gewinne ohne Gewissen, welche die Initiative Lieferkettengesetz stoppen möchte. Schon mehr als siebzig Organisationen gehören dem Bündnis an, das im September vor dem Reichstag mit einer ersten Aktion startete. Ihr Ziel ist die Einführung einer verbindlichen Gesetzgebung, die deutsche Unternehmen dazu verpflichtet, im Ausland – und zwar zumeist in Ländern des globalen Südens – die Menschenrechte zu achten und die Umwelt zu schützen.

Denn die Erfahrungen der letzten Jahrzehnte haben gezeigt: Mit der Einführung freiwilliger Selbstverpflichtungen ist es nicht getan, sie sind zu unverbindlich und bestrafen am Ende häufig jene Firmen, die sich an höhere Standards halten und zum Beispiel ihren Arbeiter*innen bessere Löhne zahlen. Die Diskussion um ein existenzsicherndes Einkommen im Kakaosektor hat gezeigt: Ohne feste Regeln für alle werden die Vorreiter*innen bestraft. Das darf nicht länger so sein!

Auch wenn die Unternehmensverbände Sturm laufen gegen ein Lieferkettengesetz – und im Bundeswirtschaftsministerium dafür einen wichtigen Verbündeten haben: In den meisten Bereichen gibt es durchaus Unternehmen, die offen sind für verbindliche Regeln zum Schutz der Menschenrechte und der Umwelt. Es ist an der Zeit, dass auch Deutschland ein Lieferkettengesetz bekommt.

Das INKOTA-netzwerk arbeitet mit im Trägerkreis der Kampagne und hat diese zu einem Schwerpunkt der Arbeit für die nächste Zeit gemacht. Es gibt viele gute Gründe für ein Lieferkettengesetz. Diese finden Sie auch in diesem Dossier. Am besten erst lesen und dann die Kampagne unterstützen.

Das wünscht sich Ihr

Michael Krämer

Michael Krämer arbeitet bei INKOTA und ist Redakteur des Südlink-Magazins.

Michael Krämer arbeitet bei INKOTA und ist Redakteur des Südlink-Magazins.

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