Lieferkettengesetz unter Druck
Was bleibt, was fehlt, was jetzt zählt
INKOTA streitet seit Jahren für faire Lieferketten ohne Ausbeutung, Kinderarbeit und Umweltzerstörung. Gemeinsam mit anderen NGOs und Gewerkschaften hat INKOTA sich mit der Initiative Lieferkettengesetz für verbindliche gesetzliche Regeln in Deutschland und auf EU-Ebene eingesetzt. Die EU-Lieferkettenrichtlinie ist dabei ein Meilenstein für den Schutz von Menschenrechten und Umwelt in globalen Lieferketten. Doch noch bevor sie in Kraft tritt, wurde sie wieder abgeschwächt. Was bedeutet das für Betroffene, für Unternehmen und für die Umsetzung in Deutschland? Arndt von Massenbach, Geschäftsführer von INKOTA, ordnet die aktuellen Entwicklungen ein.
Arndt, die EU hat die Lieferkettenrichtlinie noch vor ihrem Inkrafttreten abgeschwächt. Ist das Projekt gescheitert?
Nein. Die Abschwächung ist ein deutlicher Rückschlag, aber es wäre falsch, die Richtlinie jetzt als wirkungslos abzuschreiben. Trotz politischer Eingriffe bleibt sie ein verbindlicher Rahmen, der Unternehmen verpflichtet, Risiken für Menschenrechte und Umwelt entlang ihrer Lieferketten systematisch zu identifizieren und Gegenmaßnahmen zu ergreifen.
Gleichzeitig zeigt der Vorgang, wie umkämpft wirtschaftliche Regulierung inzwischen ist. Der Druck der Wirtschaftslobby ist riesig. Unter dem Schlagwort Wettbewerbsfähigkeit werden Schutzstandards infrage gestellt, obwohl die sozialen und ökologischen Folgekosten unregulierter Lieferketten immens sind. Dass es dennoch gelungen ist, eine vollständige Entkernung zu verhindern, ist auch ein Erfolg der Zivilgesellschaft und der vielen Betroffenen, die ihre Stimmen eingebracht haben.
Welche Abschwächungen sind besonders problematisch?
Besonders kritisch ist der Wegfall einer EU-weit einheitlichen zivilrechtlichen Haftungsregelung. Betroffene von Menschenrechtsverletzungen müssen sich nun mit unterschiedlichen nationalen Systemen auseinandersetzen – das erschwert den Zugang zu rechtlichem Schutz und Entschädigung erheblich. Ebenso problematisch ist, dass die Richtlinie nur noch für sehr große Unternehmen ab 5.000 Mitarbeitenden und 1,5 Milliarden Umsatz gilt. Viele mittelgroße Firmen in besonders risikobehafteten Sektoren, zum Beispiel in der Textilproduktion, im Rohstoffabbau oder in der Landwirtschaft bleiben nun außen vor. Auch die Streichung verbindlicher Klimapläne sendet im Kontext der eskalierenden Klimakrise ein völlig falsches Signal und ist nur durch den massiven Druck der fossilen Lobby zu erklären.
Warum kam es überhaupt zu diesem Kurswechsel?
Die Abschwächung ist Teil einer breiten Deregulierungsagenda. Unter Verweis auf Bürokratieabbau und Wettbewerbsfähigkeit werden Menschenrechts- und Umweltstandards systematisch unter Druck gesetzt. Die EU-Kommission hat die Abschwächung der Lieferkettenrichtlinie ohne fundierte Folgenabschätzung und ohne angemessene Beteiligung von Zivilgesellschaft, Wissenschaft oder betroffenen Gemeinschaften vorangetrieben.
Gleichzeitig war der Einfluss wirtschaftlicher Lobbyakteure erheblich, insbesondere aus emissionsintensiven Branchen. Es ist auffällig, dass der finale Vorschlag in weiten Teilen den Forderungen von Wirtschaftsverbänden wie dem BDI und dem französischen MEDEF entspricht. Dokumente, die der niederländischen Organisation SOMO zugespielt wurden, belegen: Eine Koalition aus elf multinationalen Unternehmen – die meisten wie Chevron und ExxonMobil mit Hauptsitz in den USA – hat systematisch daran gearbeitet, das EU-Lieferkettengesetz abzuschaffen oder zu verwässern. Dennoch ist eine Mehrheit im Europäischen Parlament nur erreicht worden, weil EVP-Chef Manfred Weber von der CSU die Allianz mit rechtspopulistischen und rechtsextremen Parteien wie der AfD, Viktor Orban‘s Fidesz und des Rassemblement Nationale von Marine Le Pen gesucht hat.
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Trotz der Abschwächungen: Welche Verbesserungen bringt die Richtlinie weiterhin?
Die Richtlinie stärkt den risikobasierten Ansatz, der Unternehmen verpflichtet, dort genauer hinzusehen, wo die gravierendsten Menschenrechtsverletzungen drohen – unabhängig von der unmittelbaren Vertragsbeziehung. Das ist eine klare Verbesserung gegenüber dem deutschen Lieferkettengesetz, das sich weitgehend auf direkte Zulieferer beschränkt.
Zudem werden mehr internationale Umweltabkommen einbezogen. Höhere Bußgeldrahmen erhöhen den Durchsetzungsdruck. Wichtig bleibt auch die Verpflichtung der Mitgliedstaaten, effektive Entschädigungsregelungen vorzusehen. Wenn diese Elemente ambitioniert umgesetzt werden, können sie reale Verbesserungen für Betroffene bewirken.
Kritiker behaupten, Lieferkettengesetze seien bürokratisch und wirkungslos. Gibt es konkrete Hinweise auf positive Effekte?
Die Praxis zeigt ein anderes Bild. Das deutsche Lieferkettengesetz hat bewirkt, dass Unternehmen schneller auf Menschenrechtsverletzungen reagieren – auch weil Betroffene sich an eine staatliche Behörde wenden können, die Sanktionen verhängen kann.
Die Erfolge sind konkret: Bananenarbeiter in Lateinamerika erreichten über Beschwerdemechanismen die Zahlung ausstehender Löhne und bessere Arbeitsbedingungen. Volkswagen zog sich mutmaßlich wegen des Gesetzes aus Xinjiang zurück – nach einer Beschwerde wegen Zwangsarbeit. In der Côte d'Ivoire ermöglichte das Gesetz nach jahrelanger Blockade maßgeblich die Gewerkschaftsbildung bei einer DHL-Tochter. Solche Erfolge sind selten spektakulär, aber sie verändern den Alltag der Betroffenen spürbar: mehr Arbeitsschutz, höhere Löhne, weniger Repression gegen Gewerkschaften.
Welche Rolle spielte die Zivilgesellschaft bei der Verteidigung der Richtlinie?
Ohne den breiten Druck von Bündnissen wie der Initiative Lieferkettengesetz wäre die Regulierung vermutlich weit stärker ausgehöhlt worden. Über 214.000 Menschen haben unsere Petition unterzeichnet, wir haben viele politische Gespräche geführt. Dieses Engagement hat gezeigt, dass gesellschaftliche Mehrheiten verantwortungsvolles Wirtschaften erwarten. Der politische Handlungsspielraum, der jetzt noch besteht, ist auch ein Ergebnis dieses Drucks.
Die europäische Richtlinie muss nun in deutsches Recht überführt werden. Worauf kommt es dabei an?
Die nationale Umsetzung der EU-Richtlinie muss bis Mitte 2028 erfolgen. Die Bundesregierung will das deutsche Lieferkettengesetz durch ein neues Gesetz zur internationalen Unternehmensverantwortung ersetzen. Hier müssen wir aufpassen, dass Deutschland die europäischen Mindeststandards nicht unterläuft, sondern bestehende Schutzmechanismen stärkt. Dazu gehört ein effektiver Rechtsschutz für Betroffene und klare Anforderungen an Prävention und Abhilfe.
Zudem gilt völkerrechtlich ein Rückschrittsverbot: Das Schutzniveau für Menschenrechte darf nicht abgesenkt werden. Die EU-Richtlinie greift erst ab 5.000 Mitarbeitenden – das deutsche Gesetz bereits ab 1.000 unabhängig vom Jahresumsatz. Es wäre nicht akzeptabel, wenn Unternehmen, die bislang unter das deutsche Gesetz fallen, künftig aus der Verantwortung entlassen würden. Eine ambitionierte Umsetzung kann dagegen dazu beitragen, faire Wettbewerbsbedingungen zu sichern und Menschenrechte wirksam zu schützen.
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Was steht in den kommenden Jahren politisch auf dem Spiel?
Die Auseinandersetzung um Lieferkettenregulierung ist Teil eines grundlegenden Konflikts über die Zukunft der globalen Wirtschaft. Setzen sich kurzfristige Konzerninteressen mit Verweis auf die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft durch, droht ein Rückbau sozialer und ökologischer Standards. Aber machen wir uns nichts vor: Den Wettbewerb um die niedrigsten Standards werden Deutschland und Europa nicht gewinnen. Gelingt es hingegen, verbindliche Regeln zu verteidigen und weiterzuentwickeln, kann nachhaltiges Wirtschaften zum neuen Normal und Wettbewerbsvorteil werden.
Der politische Gegenwind ist stark, aber die bisherigen Erfahrungen zeigen: Regulierung wirkt. Sie schafft Transparenz, stärkt Rechte und verbessert konkrete Lebensbedingungen. Das haben inzwischen auch viele Unternehmen erkannt. Genau deshalb dürfen wir jetzt nicht aufgeben, sondern müssen das Erreichte verteidigen und ausbauen.