Südlink-Magazin

Lieferung unvollständig

Ohne zivilrechtliche Haftung fehlt dem Lieferkettengesetz der Biss

von Arndt von Massenbach
Veröffentlicht 23. FEBRUARY 2021

Viele hatten nicht mehr dran geglaubt: Nach monatelangem Streit der beteiligten Minister hat sich die Bundesregierung Mitte Februar auf einen Entwurf für ein Lieferkettengesetz geeinigt. Gerade rechtzeitig, um das Gesetz noch vor den Bundestagswahlen zu verabschieden. Nichtregierungsorganisationen (NGOs) wie INKOTA fordern seit Jahren gesetzliche Regelungen, um Kinderarbeit auf Kakaoplantagen, Hungerlöhne für Näherinnen in Bangladesch und andere Menschenrechtsverletzungen in globalen Lieferketten wirksamer bekämpfen zu können. Auch Gewerkschaften, viele Ökonomen und zuletzt eine wachsende Zahl von Unternehmen hatten sich dafür ausgesprochen.

Gut und überfällig also, dass das Lieferkettengesetz nun endlich kommt. Ein Erfolg des hartnäckigen Engagements von Entwicklungs- und Menschenrechtsorganisationen. Erstmals werden Unternehmen gesetzlich auf den Schutz der Menschenrechte in ihren Lieferketten verpflichtet und müssen darüber berichten. Gut auch, dass eine Bundesbehörde die Unternehmensberichte prüft und Verstöße gegen die Sorgfaltspflichten mit Zwangs- und Bußgeldern und in schweren Fällen durch den Ausschluss von öffentlichen Aufträgen ahnden kann.

Südlink 195- Kritischer Konsum
Was kann er erreichen – und was nicht? | März 2021
Südlink 195- Kritischer Konsum
Was kann er erreichen – und was nicht? | März 2021
Mit „bewusstem“ oder „kritischem“ Konsum die Welt verändern? Gegen Ausbeutung im globalen Süden und die weltweite Klimakatastrophe konsumieren – geht das überhaupt? Auf jeden Fall. Doch ohne veränderte globale politische Rahmenbedingungen nur in engen Grenzen. Fridays…

Doch der Kompromissvorschlag hat auch erhebliche Mängel. Auf Druck der Wirtschaftslobby hat Wirtschaftsminister Peter Altmaier alles darangesetzt, den ursprünglichen Entwurf von Arbeitsminister Hubertus Heil und Entwicklungsminister Gerd Müller zu verwässern. Zwar konnte Altmaier nicht durchsetzen, die Sorgfaltspflichten auf die erste Stufe der Lieferkette zu begrenzen. Bei mittelbaren Zulieferern müssen Unternehmen aber nun nur nach konkreten Hinweisen auf Menschenrechtsverletzungen aktiv werden. Zudem wird das Gesetz zunächst nur für circa 600 große Unternehmen mit mindestens 3.000 Mitarbeiter*innen gelten. Ab 2024 sind dann auch Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten betroffen. Gerade in Risikobranchen wie der Textilindustrie gibt es aber viele mittelständische Unternehmen, die so nicht erfasst werden.

Das größte Manko aber ist die fehlende zivilrechtliche Haftung der Unternehmen bei Verletzung ihrer Sorgfaltsplichten. Opfer von Menschenrechtsverletzungen erhalten so weiterhin keine verbesserten Möglichkeiten, vor deutschen Gerichten Schadensersatzforderungen einzuklagen. Zwar können Betroffene sich leichter von NGOs und Gewerkschaften vor Gericht vertreten lassen. Maßgeblich ist aber das meist schwächere nationale Recht der Produktionsländer. Es bleibt also wohl dabei, dass Betroffene zwar klagen können, es aber fast nie tun.

Der Bundestag wird das Gesetz kaum noch substanziell verbessern. Auf EU-Ebene hat der Gesetzgebungsprozess dagegen gerade erst begonnen. Ende Januar hat der Rechtsausschuss des Europaparlaments einen guten Vorschlag für ein europäisches Lieferkettengesetz beschlossen – zivilrechtliche Haftung inklusive.

Arndt von Massenbach ist politischer Geschäftsführer von INKOTA.

Arndt von Massenbach ist politischer Geschäftsführer von INKOTA.

Ihre Spende hilft!

INKOTA-Spendenkonto
IBAN DE 06 3506 0190 1555 0000 10
BIC GENODED1DKD

Hier können Sie für ein Projekt Ihrer Wahl oder zweckungebunden spenden: