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Existenzsichernde Löhne sind ein Menschenrecht

Aufruf von 60 Unternehmen und NGOs: Im EU-Lieferkettengesetz müssen existenzsichernde Löhne und Einkommen als Menschenrecht verankern werden!

von Evelyn Bahn
Veröffentlicht 5. JULY 2022

In einer gemeinsamen Stellungnahme fordert INKOTA gemeinsam mit 60 Unternehmen und zivilgesellschaftlichen Organisationen die Mitglieder des EU-Parlaments, die EU-Kommission und die Regierungen der Mitgliedsländer dazu auf, existenzsichernde Löhne und Einkommen als Menschenrecht im EU-Lieferkettengesetz (Directive on corporate sustainablity due dilligence) anzuerkennen.

Download der Stellungnahme

Die Unterzeichnenden der Stellungnahme begrüßen, dass im Entwurf zum EU-Lieferkettengesetz bereits betont wird, dass „ein angemessener existenzsichernder Lohn“ von den Unternehmen nicht vorenthalten werden darf und das entlang ihrer kompletten, globalen Lieferketten. Der Entwurf wird derzeit auf europäischer Ebene verhandelt. Doch noch ist nicht sicher, ob dieser Passus auch im finalen Gesetz stehen wird. Umso wichtiger ist es, dass Organisationen wie INKOTA gemeinsam mit Unternehmen deutlich machen: Existenzsichernde Löhne und Einkommen müssen als Menschenrecht im Gesetz verankert werden! Anders als im deutschen Lieferkettengesetz, sollte der Gesetzgeber sich dabei nicht auf die nationalen Mindestlöhne beziehen, da diese in vielen Ländern zu niedrig angesetzt sind.

„Armut ist die Hauptursache von Menschenrechtsverletzungen wie Kinderarbeit und ausbeuterische Arbeitsbedingungen. Existenzsichernde Einkommen für Bäuer*innen und Arbeiter*innen entlang der gesamten Lieferkette sind deshalb eine Grundvoraussetzung dafür, dass Menschenrechte eingehalten werden. Für ein wirksames EU-Lieferkettengesetz ist es deshalb wichtig, dass die Sicherstellung von existenzsichernden Einkommen im Gesetz verankert wird“, erklärt Evelyn Bahn vom INKOTA-netzwerk.

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