Am 24. April 2013 stürzte in Dhaka (Bangladesch) die Textilfabrik Rana Plaza ein. Mehr als 1.000 Menschen kamen dabei ums Leben. 

Ob T-Shirts, Schokolade oder Smartphones – hinter diesen und vielen anderen Produkten verbergen sich Geschichten von Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung. In Textilfabriken in Bangladesch, bei der Ernte von Kakaobohnen in Ghana oder beim Rohstoffabbau in der Demokratischen Republik Kongo werden Menschen ausgebeutet. Sie arbeiten unter unwürdigen Bedingungen, erhalten dafür einen Lohn, der zum Leben nicht reicht, sind enormen gesundheitlichen Risiken ausgesetzt oder werden von ihrem Land vertrieben. Dass Menschenrechte dabei verletzt werden und die Umwelt zerstört wird –  Unternehmen nehmen das häufig billigend in Kauf. Deutschland liegt weltweit auf Rang 5 der Länder mit den meisten Menschenrechtsbeschwerden gegen Unternehmen.

Die 2011 verabschiedeten UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte legen zwar eindeutig fest: Unternehmen müssen mögliche negative menschenrechtliche Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit beenden und sich um Wiedergutmachung bemühen. Doch bisher ist es für Unternehmen viel zu häufig eine freiwillige Angelegenheit, die Einhaltung der Menschenrechte bei ihren Geschäften und der Produktion zu beachten. Dieses System der Verantwortungslosigkeit ist untragbar. Deshalb fordert INKOTA: Die Spielregeln unseres Wirtschaftssystems müssen verändert werden, damit Menschenrechte und Umweltstandards Vorrang haben. 

Ob T-Shirts, Schokolade oder Smartphones – hinter diesen und vielen anderen Produkten verbergen sich Geschichten von Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung. In Textilfabriken in Bangladesch, bei der Ernte von Kakaobohnen in Ghana oder beim Rohstoffabbau in der Demokratischen Republik Kongo werden Menschen ausgebeutet. Sie arbeiten unter unwürdigen Bedingungen, erhalten dafür einen Lohn, der zum Leben nicht reicht, sind enormen gesundheitlichen Risiken ausgesetzt oder werden von ihrem Land vertrieben. Dass Menschenrechte dabei verletzt werden und die Umwelt zerstört wird –  Unternehmen nehmen das häufig billigend in Kauf. Deutschland liegt weltweit auf Rang 5 der Länder mit den meisten Menschenrechtsbeschwerden gegen Unternehmen.

Die 2011 verabschiedeten UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte legen zwar eindeutig fest: Unternehmen müssen mögliche negative menschenrechtliche Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit beenden und sich um Wiedergutmachung bemühen. Doch bisher ist es für Unternehmen viel zu häufig eine freiwillige Angelegenheit, die Einhaltung der Menschenrechte bei ihren Geschäften und der Produktion zu beachten. Dieses System der Verantwortungslosigkeit ist untragbar. Deshalb fordert INKOTA: Die Spielregeln unseres Wirtschaftssystems müssen verändert werden, damit Menschenrechte und Umweltstandards Vorrang haben. 

Ein erster Schritt in diese Richtung kann das Lieferkettengesetz sein, das am 11. Juni 2021 durch den Bundestag verabschiedet wurde. Erstmals werden große deutsche Unternehmen damit zu menschenrechtlichen Sorgfaltsmaßnahmen in ihren Lieferketten verpflichtet. Doch das Gesetz hat auch seine Schwächen: Viele Unternehmen werden nicht erfasst, und Betroffene von Menschenrechtsverletzungen werden auch in Zukunft kaum eine Möglichkeit haben, hierzulande eine Entschädigung einzuklagen, wenn deutsche Unternehmen ihre Rechte missachten.

INKOTA wird sich deshalb in den nächsten Jahren für eine Verschärfung des Lieferkettengesetzes einsetzen. Außerdem treten wir für eine starke, europäische Regulierung zu menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten und für ein verbindliches UN-Abkommen über Wirtschaft und Menschenrechte ein.

Ein erster Schritt in diese Richtung kann das Lieferkettengesetz sein, das am 11. Juni 2021 durch den Bundestag verabschiedet wurde. Erstmals werden große deutsche Unternehmen damit zu menschenrechtlichen Sorgfaltsmaßnahmen in ihren Lieferketten verpflichtet. Doch das Gesetz hat auch seine Schwächen: Viele Unternehmen werden nicht erfasst, und Betroffene von Menschenrechtsverletzungen werden auch in Zukunft kaum eine Möglichkeit haben, hierzulande eine Entschädigung einzuklagen, wenn deutsche Unternehmen ihre Rechte missachten.

INKOTA wird sich deshalb in den nächsten Jahren für eine Verschärfung des Lieferkettengesetzes einsetzen. Außerdem treten wir für eine starke, europäische Regulierung zu menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten und für ein verbindliches UN-Abkommen über Wirtschaft und Menschenrechte ein.

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